POL-LB: Verkehrsunfälle in Stuttgart-Möhringen (BAB 8) und Ehningen (BAB 81)

19.12.2015 – 08:02

Ludwigsburg (ots) – Stuttgart-Möhringen: Auffahrunfall mit zwei Leichtverletzten

Auf der BAB 8 kam es am Freitagnachmittag um 16.47 Uhr zwischen den Anschlussstellen Stuttgart-Möhringen und dem Kreuz Stuttgart zu einem Verkehrsunfall mit vier Beteiligten. Eine 51jährige Fahrzeuglenkerin befuhr mit ihrem Renault den freigegebenen Standstreifen in Richtung Karlsruhe. Aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit erkannte sie den stockenden Verkehr vor ihr zu spät und schob im weiteren Verlauf drei weitere Fahrzeuge aufeinander auf. Eine 22 jährige Fahrzeuglenkerin eines VW Lupo zog sich bei dem Unfall leichte Verletzungen zu. Ebenso leicht verletzt wurde ein 6jähriges Mädchen, das zudem aber ordnungsgemäß im Kindersitz des Opels ihrer 25jährigen Mutter angegurtet war. Noch vor Eintreffen der Polizei entfernte sich ein männlicher Fahrzeuglenker unerlaubt von der Unfallstelle, da er angeblich keinen Schaden an seinem Fahrzeug feststellen konnte. Sowohl das Verursacherfahrzeug, als auch der vorausfahrende VW Lupo waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein Gesamtschaden von 10.000 Euro.

Ehningen: Unfallverursacher geflüchtet

Zu einem Auffahrunfall kam es am Freitagnachmittag gegen 16.55 Uhr auf der BAB 81 zwischen den Anschlussstellen Ehningen und Böblingen Hulb. Ein, mit zwei jungen Männern besetzter Renault Clio, erkannte das Stauende zu spät und fuhr im weiteren Verlauf auf einen bereits stehenden Sprinter Daimler-Benz auf. Hierbei entstand Sachschaden in Höhe von 9.000 Euro. Der geschädigte Fahrzeuglenker begab sich nach dem Unfall hinter den Renault Clio, woraufhin der Lenker des Renaults den Rückwärtsgang einlegte, zurücksetzte und den 51Jährigen leicht am Schienbein verletzte. Die beiden jungen Männer entfernten sich daraufhin mit ihrem Fahrzeug unerlaubt von der Unfallstelle und fuhren von der Anschlussstelle Böblingen Hulb von der Autobahn ab. Ermittlungen ergaben, dass zwei Männer im Alter von zwanzig bzw. dreißig Jahren vermutlich mit diesem Fahrzeug unterwegs waren. Beide Personen sind nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Ermittlungen dauern an.

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Quelle: news aktuell / dpa