16.12.2015 – 18:59
Düsseldorf (ots) – Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner letzten Sitzungswoche vor der Weihnachtspause ein neues Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) beschlossen. Das neue BHKG NRW tritt voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft. Der Verband der Feuerwehren in NRW (VdF) hat sich bereits seit mehr als zwei Jahren intensiv mit dem neuen Gesetzestext befasst. VdF-Vorsitzender Dr. Jan Heinisch freut sich über viele innovative Inhalte im neuen Gesetz: „Mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Hilfsorganisationen und allen Fachebenen der Feuerwehren in NRW sowie der komba Gewerkschaft haben wir uns frühzeitig auf gemeinsame Positionen verständigt. Das neue BHKG regelt viele Zusammenhänge konkreter, wo es angebracht ist, aber lässt den Feuerwehren auch mehr Raum zu atmen, wo es sinnvoll und notwendig ist. Wir haben ein gutes neues Gesetz mit Meilensteinen für die Zukunft der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen.“
Zu den zahlreichen Neuregelungen zählt die Möglichkeit für die Städte und Gemeinden, neben den Jugendfeuerwehren (ab 10 Jahren) auch Kinderfeuerwehren (6-12 Jahre) einzurichten. Außerdem können zukünftig auch Personen in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden, die keinen Einsatzdienst leisten, sondern auf andere Weise zur Aufgabenerfüllung der Feuerwehr beitragen. Die Kompetenzen der Katastrophenschutzbehörden (Land, Kreise und kreisfreie Städte) wurden neu gefasst. „Das BHKG antwortet damit auf die gestiegenen Herausforderungen im Katastrophenschutz und bei sogenannten kritischen Infrastrukturen“, betont Jan Heinisch.
Der Stellv. VdF-Vorsitzende Stephan Neuhoff, früher über fast 25 Jahre Leiter der Berufsfeuerwehr Köln, sieht den wesentlichen Grund für das gute Ergebnis der Gesetzesberatungen in der konstruktiven und sachorientierten Herangehensweise. „Alle wesentlichen Fachverbände saßen früh an einem Tisch, wir haben sachorientiert und partnerschaftlich mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales die besten Lösungen gesucht und zielführende Lösungen gefunden. Wir danken allen, die zu diesem guten Ergebnis beigetragen haben.“
Rückfragen bitte an:
Verband der Feuerwehren in NRW e.V.
Windhukstraße 80
42277 Wuppertal
Christoph Schöneborn
Telefon: +49 (01 70) 2 21 80 32
E-Mail: christoph.schoeneborn@vdf-nrw.de
http://www.vdf-nrw.de