Landespolizeipraesidium – Bund ebnet Weg für deutsch-tschechisches Polizeiabkommen

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Bund ebnet Weg für deutsch-tschechisches Polizeiabkommen

Verantwortlich: Andreas Kunze-Gubsch

Stand: 16.12.2015, 09:00 Uhr

Ulbig: „Strafverfolgung kennt keine Grenzen“

Innenminister Markus Ulbig begrüßt den heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung des deutsch-tschechischen Polizeivertrages. Die Vereinbarung spielt in Sachsen vor allem für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Drogenkriminalität eine bedeutende Rolle.


Innenminister Markus Ulbig: „Viele Praxisbeispiele zeigen die Erfolge in der Zusammenarbeit von sächsischer und tschechischer Polizei. Mit einer rechtlich soliden Basis müssen nun die Handlungsspielräume erweitert werden. Hoheitsrechte auf dem jeweils anderen Staatsgebiet sind ein klares Signal an Kriminelle, denn Strafverfolgung kennt keine Grenzen.“


Mit dem neuen Abkommen werden der sächsischen und der tschechischen Polizei gegenseitig Hoheitsbefugnisse, wie beispielsweise die Nacheile, Identitätsfeststellungen oder vorläufige Festnahmen, eingeräumt.
Darüber hinaus regelt der Vertrag den Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums, die Einrichtung gemeinsamer Streifen sowie Fahndungsgruppen, den grenzüberschreitenden Einsatz von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen oder den Zeugenschutz.
Das fast 40 Artikel umfassende Abkommen befasst sich zudem mit Festlegungen zu landesübergreifenden Gefahrgut-, Großraum- und Schwerlasttransporten.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein tschechischer Amtskollege Milan Chovanec hatten den Kontrakt im April unterzeichnet. Nun muss der Bundestag dem Gesetzentwurf zum Inkrafttreten noch zustimmen.


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Quelle: Polizei Sachsen