14.12.2015 – 13:17
Hamburg (ots) – Tatzeit: 13.12.2015,l 19:10 Uhr Tatort: Hamburg-Langenhorn, Grellkamp
In einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg-Langenhorn kam es zu einer erneuten Schlägerei am 13.12.2015. Vorausgegangen waren Auseinandersetzungen am 12.12.2015 zwischen einer Gruppe von Eritreern und Syrern (siehe Pressemeldung 151213-6).
Am 13.12.2015 wurde gegen 19:10 Uhr der Wachdienst von Bewohnern der Unterkunft in Kenntnis gesetzt, dass einige Flüchtlinge sich mit Latten und sonstigen Schlagwerkzeugen bewaffnen würden. Der Wachdienst überprüfte dies und wurde plötzlich aus einer Gruppe heraus angegriffen, so dass er sich zurückziehen musste und die Polizei verständigte. Fünf Wachdienstmitarbeiter wurden hierbei verletzt.
An der Auseinandersetzung waren nach jetzigem Sachstand 60-80 Personen verschiedene Ethnien beteiligt (in erster Linie Eritreer und Syrer), die zum Teil mit unterschiedlichsten Gegenständen bewaffnet waren. Die eintreffenden Polizeibeamten beruhigten vor Ort die Situation. Nach jetzigem Sachstand wurden acht Personen (darunter fünf Wachleute) verletzt. Fünf Personen (darunter drei Wachleute) mussten vom Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser gebracht werden.
Die Polizei setzte 34 Funkstreifenwagen sowie fünf Diensthundeführer vor Ort ein. Sie sicherten Spuren und stellten umfangreiches Beweismaterial (diverse Schlagwerkzeuge) sicher. 12 Tatverdächtige (11 Eritreer und eine unbekannte Nationalität) im Alter von 16-32 Jahren konnten von den Beamten ermittelt werden. Ein 16-jähriger Eritreer leistete bei der vorläufigen Festnahme Widerstand. Er versuchte einen Kopfstoß gegen einen Polizeibeamten durchzuführen. Einige der Tatverdächtigen befanden sich unter den Verletzten, die in die Krankenhäuser gefahren wurden. Zwei der Tatverdächtigen (19,22) konnten von den Polizeibeamten vor Ort nicht mehr angetroffen werden. Alle Tatverdächtigen wurden zwischenzeitlich aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Die Ermittlungen wurden vom Landeskriminalamt (LKA 143, Region Nord) übernommen. Die Beamten ermitteln wegen gefährlicher Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs und Beteiligung an einer Schlägerei sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Schr.
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