PD Leipzig – Auseinandersetzung zwischen Ausländern/Mauerwerksverzierung ungewollt/Klebrige Finger! Oder doch mehlige?

Inhalt
Auseinandersetzung zwischen Ausländern/Mauerwerksverzierung ungewollt/Klebrige Finger! Oder doch mehlige?

Verantwortlich: Uwe Voigt, Maria Braunsdorf

Stand: 11.12.2015, 13:00 Uhr

Kriminalitätsgeschehen


Stadtgebiet Leipzig


Auseinandersetzung zwischen Ausländern    


Ort: Leipzig, OT Zentrum 
Zeit: 10.12.2015, 15:15 Uhr


Der Polizeidirektion Leipzig wurde mitgeteilt, dass es zwischen mehreren ausländischen Personen im Müllerpark, gegenüber dem Hauptbahnhof, zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen ist. Dabei hatten einige der Beteiligten auch Holzlatten in den Händen. Die Beamten trafen nach wenigen Minuten ein. Unterstützung erhielten sie durch die Beamten der Bereitschaftspolizei und der Bundespolizei. Auf einer Parkbank wurden zwei verletzte Personen festgestellt. Die beiden hatten sichtbare  Stichverletzungen, die bereits durch das ebenfalls eingetroffene Rettungswesen behandelt wurden. Die ersten Befragungen und Überprüfungen vor Ort ergaben, dass sich Zeugen gefunden hatten, die übereinstimmend angaben, dass sich aus einer Gruppe heraus zunächst zwei ausländische Personen gegenseitig durch den Park jagten, sich schlugen und auch die Holzknüppel zum Einsatz kamen. Anhand der Personenbeschreibungen und der Bekleidung konnten die Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei und der Bundespolizei im Park am Schwanenteich eine Person identifizieren. Alle Personen wurden einer Identitätsfeststellung unterzogen und zu weiteren Überprüfungen und Befragungen in das Polizeirevier gebracht. Einsatzkräfte suchten nochmal den Weg vom Müllerpark zum Schwanenteich ab und fanden ein Messer, das sichergestellt wurde. Die beiden verletzten Personen (24, Tunesien; 29,Marokko) wurden in ein Krankenhaus gebracht. Der 29-jährige Marokkaner wurde stationär aufgenommen, der 24-jährige konnte nach ambulanter Behandlung wieder   entlassen werden. Der 27-jährige Tatverdächtige Tunesier wurde ebenfalls in das Polizeirevier gebracht. Die weiteren Ermittlungen zum Tathergang und dem Motiv dauern an. (Vo) 


Diebstahl eines PKW – Teil I        


Ort: Leipzig, OT Paunsdorf, Wiesenstraße 
Zeit: 09.12.2015, 19:00 Uhr – 10.12.2015, 06:00 Uhr 
 
Unbekannter Täter entwendete den auf einen Parkplatz gesichert abgestellten blauen Mazda 6 des 60-jährigen Halters in einem Zeitwert von ca. 25.000 Euro. Die Sonderkommission „Kfz“ des Landeskriminalamtes Sachsen hat die Ermittlungen aufgenommen. (Vo)


Diebstahl eines PKW – Teil II        


Ort: Leipzig, OT Zentrum-Südost, Brüderstraße 
Zeit: 10.12.2015, 10:00 Uhr – 12:30 Uhr


Unbekannter Täter entwendete den verschlossen abgestellten blauen Skoda Roomster des 52-jährigen Nutzers aus dem Parkhaus auf bisher unbekannte Art und Weise. Der Stehlschaden des Fahrzeuges beträgt ca. 6.000 Euro. (Vo)


Diebstahl eines PKW – Teil III          


Ort: Leipzig, OT Paunsdorf, Schongauerstraße 
Zeit: 09.12.2015, 16:00 Uhr – 10.12.2015, 16:00 Uhr


Unbekannter Täter entwendete den gesichert abgestellten schwarzen BMW 5er Kombi der 34-jährigen Halterin in einem Zeitwert von ca. 13.000 Euro. Die Sonderkommission „Kfz“ des Landeskriminalamtes Sachsen hat die Ermittlungen aufgenommen. (Vo) 


Diebstahl Motorrad – Teil I          


Ort: Leipzig, OT Lindenau, Hempelstraße 
Zeit: 07.12.2015, 18:00 Uhr – 10.12.2015, 08:00 Uhr


Der 54-jährige Halter einer rot/weißen Crossmaschine Honda „Dominator“ mit schwarzer Sitzbank stellte sein Motorrad auf dem Hof ordnungsgemäß ab und sicherte dies mittels Lenkerschloss. Der Hof ist mittels eines ca. zwei Meter hohen Zauns umfriedet. Unbekannte Täter entwendeten auf unbekannte Art und Weise das Motorrad in einem Wert von ca. 2.000 Euro. (Vo) 


Diebstahl Motorrad – Teil II        


Ort: Leipzig, OT Schleußig, Rochlitzer Straße 
Zeit: 05.12.2015, 17:00 Uhr – 09.12.2015, 18:00 Uhr


Unbekannte Täter entwendeten das vor dem Grundstück abgestellte und gesicherte schwarz/weiß/orangefarbene Motorrad KTM des 29-jährigen Halters in einem Wert von ca. 6.500 Euro. (Vo)


Mauerwerksverzierung ungewollt        


Ort: Leipzig; OT Möckern, Laubestraße
Zeit:  11.12.2015, 02:30 Uhr


Eine Anwohnerin beobachtete Nächtens, wie drei Jugendliche vor der Hauswand der Laubestraße, in vollendeter Ausführung kreativer Schwünge, herumsprangen. Dabei sprühten sie Farbe auf die Hauswand. Sofort informierte sie die Polizei, die die drei „Künstler“ auf der Laubestraße in Richtung Georg-Schumann-Straße laufen sah. Sie forderten daraufhin die jungen Männer (18, 19, 20) auf, sich auszuweisen und schauten auch in deren Sachen nach. So konnten in einem Rucksack mehrere Latexhandschuhe, ein Zettel mit einer Sprayerskizze und noch eine Sprayflasche mit Sprühkopf entdeckt und sichergestellt werden. Allen dreien wurde daraufhin der Tatvorwurf der Sachbeschädigung eröffnet und die Ermittlungen aufgenommen. 
(MB)


Landkreis Leipzig


AudiA4 entwendet            


Ort: Schkeuditz, Bahnhofstraße 
Zeit: 09.12.2015, 11:50 Uhr – 10.12.2015, 18:30 Uhr 
 
Unbekannter Täter entwendete auf bisher unbekannte Art und Weise den dunkelgrauen Audi A4 des 47-jährigen Halters mit einem Zeitwert von ca. 18.000 Euro. Die Ehefrau stellte das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen auf dem Parkplatz in der Nähe des Bahnhofes ab. Die Sonderkommission „Kfz“ des Landeskriminalamtes Sachsen hat die Ermittlungen aufgenommen. (Vo) 



Landkreis Nordsachsen


Klebrige Finger! Oder doch mehlige?               


Ort: Eilenburg; Puschkinstraße
Zeit: 10.12.2015, 00:30 Uhr – 04:20 Uhr


Während des noch laufenden Geschäftsbetriebs betrat ein Langfinger das unverschlossene Gebäude einer Bäckerei und stieg schnurstracks die Treppen zum Büro hinauf. Er trat dessen Tür ein und durchsuchte den Raum. Aus einem Fach nahm er einen Safety-Bag mit einem zweistelligen Geldbetrag an sich und verschwand. Er ließ ein verwüstetes Büro und im Verkaufsraum noch eine Finanzlücke in zweistelliger Höhe. Dort entnahm er eine Tasche mit mehreren 5-Euro-Scheinen, die in einem Schubfach aufbewahrt war. Die Polizei ermittelt nun wegen Diebstahl in besonders schweren Fall. (MB)
 
Verkehrsgeschehen


Stadtgebiet Leipzig


Schwer verletzt         


Ort: Leipzig, OT Grünau, Ratzelstraße 
Zeit: 10.12.2015, 17:05 Uhr


Eine 59-jährige Fahrerin befuhr mit ihrem VW Golf die Ratzelstraße in stadtauswärtige Richtung. Auf Höhe Ringstraße wollte sie nach links abbiegen. Dabei beachtete sie die herannahende Straßenbahn nicht und es kam zum Zusammenstoß. Die 59-jährige Fahrerin wurde dabei eingeklemmt und musste durch die Kameraden der Feuerwehr aus dem Fahrzeug befreit werden. Anschließend kam sie mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus und wurde stationär aufgenommen. Der 52-jährige Straßenbahnfahrer kam mit dem Schrecken davon. Weitere Personen wurden nicht verletzt. Die Höhe des Gesamtschadens steht noch aus. (Vo)
 
Sonstiges


Betrug lohnt nicht
Polizei und Versicherungen arbeiten eng zusammen


Zwei Leipziger erhofften sich eine erhöhte Schadensregulierung von der Versicherung und bekamen stattdessen vom Amtsgericht Leipzig die Quittung, eine Geldstrafe.


Es begann mit einem Kellereinbruch im Leipziger Südosten. Dieser hatte offenbar tatsächlich stattgefunden. Als die Geschädigten (46, 53) bei der Polizei Anzeige erstatteten, gaben sie zunächst nur ein Fahrrad und diverses Werkzeug als gestohlen an. Doch dann war offenbar die Versuchung, aus diesem Schaden eine finanziell viel höhere Versicherungssumme zu kassieren, so groß, dass sie weitere Sachen als gestohlen meldeten. Dabei übertrieben sie so sehr, dass das wachsame Auge des Gesetzes Zweifel an der Richtigkeit hegte. Denn neben den bereits als gestohlen gemeldeten Sachen, wie Fahrrad und Werkzeug kamen nun noch ein weiteres Fahrrad, sechs PKW-Reifen, teils auf Alufelgen, ein Computer, ein Fernsehgerät, eine Modelleisenbahnanlage und eine Sammlung Modellmotorräder hinzu. Durch die nun vermeintlich abhanden gekommenen Gegenstände katapultierte sich die Schadensumme von anfänglich ca. 1.500 Euro auf rund 10.000 Euro hoch.


Die nun folgende Abfrage zum Umfang der eingereichten Schadensmeldung zwischen Versicherung und Polizei verstärkte die Zweifel an der Richtigkeit der Angaben. Gerade die viel zu hoch erscheinende Schadensumme ließ sowohl bei den Polizisten als auch bei den Versicherungsmitarbeitern die Alarmglocken in den höchsten Tönen schrillen. Daraufhin nahmen sie die Sache genauer unter die Lupe.
Bei den anschließenden Nachforschungen stellten die Ermittler von Polizei und Versicherung zunächst unabhängig voneinander fest, dass es tatsächlich erhebliche Widersprüche gab. Die Liste war so lang und umfangreich, dass der Glaube schwer fiel, dass sämtliche als gestohlen gemeldete Gegenstände überhaupt Platz in diesem Keller gefunden hätten. Auch ließ die Feuchte in dem Keller eine Lagerung von Computer, Fernseh- und Modelleisenbahntechnik als eher unwahrscheinlich erscheinen, wollten die Besitzer nicht nach kürzester Lagerungszeit Schäden an den elektronischen Bauteilen riskieren. Auf Nachfrage der Versicherung konnte lediglich für den Fernseher ein Kaufbeleg vorgelegt werden. Das Fahrrad hingegen versuchten die Geschädigten mit Bildern als ihr eigen zu beweisen. Doch fanden die Ermittler der Polizei heraus, dass diese Bilder und die Fahrradbeschreibung von einer Internet-Auktion stammten.


Nach diesen Feststellungen wendete sich das Blatt. Aus den vorher Geschädigten eines Diebstahls wurden nunmehr Beschuldigte, die sich in einem Strafverfahren wegen versuchten Betrugs verantworten mussten. Die Versicherung wurde darüber informiert und zahlte keine Versicherungssumme aus.


In den anschließenden Vernehmungen wurden beide Männer mit den Ermittlungsergebnissen konfrontiert, wollten aber von einem Betrug nichts wissen. Jedoch schienen sie irgendwann sich ihres unrechten Handelns bewusst zu werden und versuchten mit einem Brief an die Polizei einzelne Sachen von der Liste der gestohlenen Gegenstände nehmen zu lassen. Aber dafür war es zu spät. In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Leipzig sah das Gericht die Schwindelei als bewiesen an und verurteilte die Betrüger zu einer Geldstrafe. Diese betrug bei dem Haupttäter mehr als das Doppelte seiner monatlichen Einkünfte.


In diesem Fall zeigt sich, dass sich Versicherungsbetrug nicht lohnt! (MB)


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Quelle: Polizei Sachsen