11.12.2015 – 11:42
Ulm (ots) – Die 50-Jährige fuhr kurz vor 1 Uhr von Herrlingen in Richtung Bermaringen. Unterwegs geriet sie mit ihrem Auto neben die Straße, Ursache war, so vermutet die Polizei, die Trunkenheit der Frau. Der Fiat prallte gegen einen Stein, schleuderte weiter und kippte schließlich um. So blieb er auf der Straße liegen. Die 50-Jährige stieg aus und ging zu Fuß davon. Den Wagen ließ sie liegen.
Kurz darauf kam ein Zeuge an der Unfallstelle vorbei und verständigte die Polizei. Die traf die 50-Jährige im Rahmen der Fahndung zu Hause an. Hier stellte sich heraus, dass die Frau betrunken ist. Das bestätigte ein Alkoholtest. Sie musste deshalb eine Blutprobe und ihren Führerschein abgeben. Jetzt erwartet die Frau eine Strafanzeige.
Hinweis der Polizei: Gerade bei schweren Verkehrsunfällen ist häufig Alkohol im Spiel. Denn Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein, führt zu einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, verengt das Blickfeld, beeinträchtige Reaktion und Koordination und er enthemmt. Diese gefährliche Mischung birgt ein hohes Gefahrenpotenzial. Deshalb empfiehlt die Polizei, Alkoholgenuss und Fahren konsequent zu trennen. Damit alle sicher ankommen. Die Polizei kontrolliert auch, gerade jetzt in der Weihnachtszeit, verstärkt. Denn sie will Autofahrer, die Alkohol getrunken haben, frühzeitig erkennen und aus dem Verkehr ziehen.
So erging es am frühen Freitag zwei Fahrern in Ulm: Kurz vor 2 Uhr hielt die Polizei in der Böfinger Straße einen Audi an. Dessen Fahrer, ein 27-Jähriger aus dem Kreis Neu-Ulm, stand unter Alkoholeinfluss. Das bestätigte ein Test. So sieht der Mann jetzt einer Anzeige entgegen. Das Auto musste er stehen lassen. Kurz vor 2.30 Uhr hielt eine Polizeistreife in Grimmelfingen einen Motorroller an. Denn an dem Fahrzeug war kein Kennzeichen. Tatsächlich war der Roller nicht versichert, nicht angemeldet, nicht versteuert. Der Fahrer dagegen stark betrunken. Eine Blutentnahme war die Folge. Den Führerschein nahmen die Polizisten dem 39-Jährigen Fahrer nicht ab, denn er besitzt gar keinen. Auch dafür bekommt er jetzt eine Strafanzeige.
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