POL-RT: Feuer in Spielhalle wurde vorsätzlich gelegt – 42-Jährige nach besonders schwerer Brandstiftung in Haft (Nachtrag zur Pressemeldungen vom 29.11.2015, 12.18 Uhr)

10.12.2015 – 14:54

Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen

Kirchheim/Teck. Ein Ermittlungserfolg ist der Esslinger Kriminalpolizei gelungen. Der Brand in einer Spielhalle in der Gaußstraße in den frühen Sonntagmorgenstunden des 29.11.2015, bei dem ein Sachschaden von mehreren zehntausend Euro entstand, dürfte, wie die Ermittlungen jetzt ergaben, nicht aufgrund eines technischen Defekts, sondern vorsätzlich von einer 42-jährigen Beschäftigten der Spielhalle gelegt worden sein. Sie befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.

Wie bereits berichtet, waren Bewohner des Gebäudes gegen 04.30 Uhr durch die Alarmanlage der Spielhalle wach geworden und hatten, als sie Brandgeruch bemerkten, die Feuerwehr alarmiert und das Haus verlassen. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen, noch bevor größerer Schaden entstand. Da das Feuer im Bereich einer Kaffeemaschine und eines Sicherungskastens des Spielcasinos ausbrach, wurde zunächst ein technischer Defekt als Ursache vermutet. Brandermittler der Kriminaltechnik entdeckten bei ihren akribischen Nachforschungen an verschiedenen Stellen Papierrückstände und sogar noch eine unversehrte, augenscheinlich präparierte Papierschachtel, die alle entsprechend platziert worden waren. Bei der Befragung des Personals insbesondere der alleine in der Spielhalle anwesenden Angestellten ergaben sich zahlreiche Ungereimtheiten. Letztendlich konnte nachvollzogen werden, dass die Angestellte erst nach Brandausbruch das Objekt verlassen hatte. Nach den Ermittlungen der Kriminalpolizei steht die mit Schulden behaftete 42-Jährige in dringendem Tatverdacht den Brand vorsätzlich gelegt zu haben, um die Unterschlagung eines größeren Bargeldbetrags aus der Spielhalle zu verschleiern. Am 09.12.2015 konnte die Beschuldigte vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde sie noch am selben Tag der Haftrichterin beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt, die die Untersuchungshaft anordnete. (jh)

Rückfragen bitte an:

Josef Hönes (jh), Tel. 07121/942-1102

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.stabst.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa