Jagdwilderei mit illegaler Falle

Jagdwilderei mit illegaler Falle

SCHAMBACH, LKR. STRAUBING-BOGEN. Jagdpächter findet ein verletztes Reh mit einer illegalen Falle am Lauf.

Am 29.11.2015 fand ein Jäger im Jagdrevier Schambach in der Nähe der Kreisstraße Schambach- Bogen ein verletztes Reh auf. Der Jagdpächter erkannte, dass das Reh am rechten Lauf eine Falle, die vermutlich aus der Verankerung gerissen war, mitzog. Der rechte Lauf war gebrochen und hing in der Falle fest.

Das Reh musste durch einen Fangschuss von seinem Leiden erlöst werden. Die Polizeibeamten stellten eine illegale Bügelfalle sicher. Bei der Bügelfalle handelte es sich um ein in Deutschland generell verbotenes Tellereisen. Eine Strafanzeige gegen einen unbekannten Täter wurde wegen Jagdwilderei, dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und dem Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz erstattet.

Medienkontakt: Polizeiinspektion Straubing, Pressebeauftragter, Kluske, PHK, Tel.: 09421/868-2306
Veröffentlicht am 07.12.2015



Quelle: Bayerische Polizei