POL-HN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 07.12.2015 Landkreis Heilbronn

07.12.2015 – 13:08

Heilbronn (ots) – Zaberfeld: Internetdrogenhandel zerschlagen

Die Kriminalpolizei Heilbronn nahm am 19.11.2015 nach umfangreichen Ermittlungen drei Männer im Alter von 24 und 31 Jahren in Zaberfeld vorläufig fest. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen Januar und November von Zaberfeld aus einen schwunghaften Handel mit Kräutermischungen über das Internet betrieben zu haben. Die Mischungen wurden als legal beworben, unterliegen aber gemäß mehrerer Gutachten dem Betäubungsmittelgesetz. Für den Vertrieb der Drogen hatten die Beschuldigten ein eigenes Markenlogo entworfen und professionelle Verpackungsmaterialien verwendet. Den Männern werden mehrere Hundert Einzeltaten vorgeworfen. Dabei wird auch gegen die Abnehmer der angebotenen Kräutermischungen ermittelt. Sie haben verbotenerweise Betäubungsmittel erworben, auch wenn die Anbieter im Internet diese als legal beworben hatten. Durch den Konsum von sogenannten Kräutermischungen wird versucht, einerseits Rauschzustände wie bei klassischen Drogen herbeizuführen und andererseits das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen. Die verwendeten Stoffe werden künstlich in immer neuen chemischen Zusammensetzungen hergestellt mit dem Ziel, in der konkreten Kombination noch nicht verboten zu sein. Dabei ist die Wirkung dieser synthetischen und mit anderen Stoffen gemischten Droge oftmals sehr schwer einzuschätzen und für den Organismus oftmals besonders gesundheitsschädigend. Hinter dem harmlos klingenden Begriff „Kräutermischung“ verbergen sich hochgefährliche Stoffe. Daneben gerät man als Käufer in Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden. Die Tatverdächtigen im geschilderten Fall wurden am 20.11.2015 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht vorgeführt. Gegen zwei 24 und 31 Jahre alte Männer wurde der Haftbefehl in Vollzug gesetzt. Der Haftbefehl gegen einen weiteren 24 Jährigen wurde nach Erlass von Auflagen außer Vollzug gesetzt.

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Quelle: news aktuell / dpa