50-jähriger Vermisster gesucht

50-jähriger Vermisster gesucht

KEMPTEN / NÖRDL. LANDKREIS OBERALLGÄU. Die Polizei ist auf der Suche nach einem 50-jährigen Vermissten, der wahrscheinlich zu Fuß im Stadtgebiet Kempten oder dem nördlichen Oberallgäu unterwegs ist. Er bedarf dringend ärztlicher Hilfe.


Name
Bührer

Vorname
Kurt

Geburtsname

Geburtsdatum
50 Jahre

Geburtsort/Geburtsland

Nationalität

Größe
175 cm


Figur
schlank

Sprache/Dialekt

Augenfarbe

Haare

Geschlecht
männlich

Aktuelles Bild des Vermissten

(Foto: privat)


Besondere Merkmale

Bekleidung/Mitgeführte Gegenstände

Herr Bührer ist wahrscheinlich zu Fuß unterwegs. Er ist etwa 175 cm groß mit schlanker Statur und hat ganz kurze dunkle Haare. Er trägt keinen Bart und keine Brille. Als er das Krankenhaus verließ, trug er eine graue Oberjacke, ein hellblaues T-Shirt und eine blaue Jeans.

Sachverhalt

Der 50-Jährige, der erst vor einigen Monaten ins Allgäu gezogen ist, befand sich seit kurzem auf freiwilliger Basis in einem Kemptener Krankenhaus. Das Haus hatte er gestern Nachmittag verlassen und kehrte bis Abends nicht zurück. Seitdem gilt er als vermisst.
Die Polizei sucht nach ihm derzeit mit Hilfe eines Personensuchhundes und mehrere Streifenfahrzeugen.

Hinweise zum Verbleib des Herrn Bührer bitte unter der Rufnummer (0831) 9909-0 an die Kemptener Polizei, oder im Eilfall an den Notruf 110.

Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1013/ -1012); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.
(PP Schwaben Süd/West, 04.12.2015, 12 Uhr, ce)

Zuständige Dienststelle

Polizeiinspektion Kempten (Allgäu)
Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)

Telefon: 0831/9909-0
Fax: 0831/9909-2119

Die Polizei ist auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Bitte verwenden Sie unser Hinweisformular.

Hinweisformular
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Tip-off form

Für eilige Informationen wählen Sie bitte Notruf 110 oder wenden sich direkt an die sachbearbeitende oder jede andere Polizeidienststelle.

Quelle: Bayerische Polizei