22-Jähriger nach Konsum einer „Kräutermischung“ gestorben – Polizei warnt vor gefährlichen Rauschmitteln
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt
SULZFELD, LKR. RHÖN-GRABFELD. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ist ein 22-Jähriger in einer Wohnung zu Tode gekommen. Nach den ersten Ermittlungen der Kripo Schweinfurt, die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt geführt werden, könnte ein vorangegangener Konsum sogenannter „legal highs“ mit dem Ableben des jungen Mannes in Verbindung stehen. Die Polizei warnt wiederholt eindringlich vor dem Konsum der unberechenbaren Stoffe.
Kurz vor 03:00 Uhr war der Notruf vom Vater des 22-Jährigen bei der Polizeieinsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken eingegangen. Er berichtete, dass er seinen Sohn bewusstlos in der Wohnung gefunden hat. Sofort machten sich neben einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Bad Neustadt auch ein Notarzt und ein Rettungswagen auf den Weg. Für den Mann kam allerdings jede Hilfe zu spät. Noch in der Nacht hat die Kriminalpolizei Schweinfurt die Ermittlungen aufgenommen. Hinweise darauf, dass irgendeine Art von Gewalteinwirkung zum Tod des jungen Mannes geführt hat, haben sich nicht ergeben. Es stellte sich jedoch heraus, dass der junge Mann am Vorabend im Internet bestellte Kräutermischungen geraucht hatte. Ein Rest der Packung wurde sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt beantragte eine Obduktion des Leichnams, die in den nächsten Tagen stattfinden soll. Auch ein toxikologisches Gutachten soll dann genauere Klarheit über die Todesumstände liefern. Das genaue Ergebnis wird erst in einigen Wochen erwartet.
Auch wenn derzeit noch nicht abschließend der Zusammenhang zwischen dem Konsum der „legal highs“ und dem Tod des 22-Jährigen beurteilt werden kann, so warnt das Polizeipräsidium Unterfranken eindringlich vor dem Missbrauch dieser Produkte, die in unterschiedlichsten Formen vertrieben werden. Meist werden sie über Internethändler als vermeintliche Alternative zu verbotenen Betäubungsmitteln bezogen.
Die Wirkungen und Nebenwirkungen sind bei diesen Stoffen absolut unberechenbar
Die Zusammensetzung gefährlicher Inhaltsstoffe variiert im Herstellungsprozess und kann letztlich eine tödliche Wirkung entfalten
Auch bei wiederholtem Missbrauch der Stoffe kann man sich nie darauf verlassen, dass bei gleichem Produktnamen dieselben Inhaltsstoffe verwendet werden
Der Name „legal highs“ ist irreführend, denn wenn die Polizei diese Stoffe sicherstellt, werden auch grundsätzlich ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet und die Substanzen nach verbotenen Inhalten untersucht
Bei der Unterfränkischen Polizei sind in der Vergangenheit mehrere Fälle von gesundheitlichen Problemen nach dem Konsum der „legal highs“ bekannt geworden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass der 22-Jährige wegen dieser Stoffe gestorben ist, so wäre dies der zweite Todesfall im Zusammenhang mit diesen Stoffen in Unterfranken.
Audiodatei
O-Ton des Pressesprechers Peter Häusinger; Dauer 0:51 Min.
( .mp3
)