POL-OG: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Offenburg und des Polizeipräsidiums Offenburg

02.12.2015 – 16:00

Oberkirch (ots) – Oberkirch/Zusenhofen – Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

Nachdem gestern ein Mann vorläufig festgenommen worden war, der die Polizei verständigt hatte, weil er eine Bekannte verletzt habe, wurde der Mann heute dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Gegen Auflagen wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine Bekannte zunächst mit einem Schuss im Bauchbereich verletzt zu haben. Anschließend betätigte er den Notruf und verhinderte dadurch Schlimmeres. Die Bekannte befindet sich nicht mehr in akuter Lebensgefahr.

Erstmeldung vom 01.12.2015:

Oberkirch/Zusenhofen – Frau schwer verletzt

Gegen 12.25 Uhr meldete sich ein Mann bei der Integrierten Leitstelle und teilte telefonisch mit, dass eine ihm bekannte Frau durch ihn schwer verletzt worden sei und er einen Krankenwagen benötige. Neben Rettungskräften der Integrierten Leitstelle sowie eines Rettungshubschraubers wurden mehrere Streifenwagenbesatzungen des Präsidiums zum Einsatzort entsandt, da die Situation vor Ort zunächst nicht klar war. Vor dem Anwesen, zu dem die Rettungskräfte gerufen wurden, konnte der Anrufer vorläufig festgenommen werden. Nach der notärztlichen Erstversorgung des Opfers wurde die Frau zur weiteren medizinischen Betreuung in eine Klinik geflogen. Zur Hintergründe der Tat liegen derzeit noch keine Erkenntnisse vor. Die Beamten der Kriminalpolizei haben mit Hilfe von Kriminaltechnikern ihre Ermittlungsarbeit aufgenommen – der Festgenommene befindet sich derzeit in polizeilichem Gewahrsam.

/nj

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Pressestelle
Telefon: 0781-211 211
E-Mail: offenburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa