30.11.2015 – 10:54
Celle (ots) –
Die Zeit der Weihnachtsfeiern hat begonnen - Auf Alkohol am Steuer sollte verzichtet werden Kaum hat die Vorweihnachtszeit begonnen nehmen die Fahrten unter Alkoholbeeinflusung zu. Am vergangenen Wochenende wurden allein drei Fahrzeugführer kontrolliert, die unter einer mehr und weniger hohen Alkoholbeeinflussung ein Fahrzeug gelenkt hatten. In zwei von drei Fällen wurde der Führerschein sichergestellt. Am Samstagmorgen wurde gegen 02.30 Uhr ein 28-jähriger Mann aus Lachendorf mit einem Mercedes Sprinter im Gewerbegebiet von Lachendorf von Polizeibematen kontrolliert. Dabei fiel den Beamten ein deutlich wahrzunehmender Alkoholgeruch des Mannes auf. Das Ergebnis eines vor Ort durchgeführten Alco-Testes ergab einen Wert von 1,70 Promille Atemalkoholkonzentration. Folge für den jungen Mann war die Entnahme einer Blutprobe, die Einleitung eines Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie die Sicherstellung seines Führerscheines. In einem zweiten Fall wurde in den frühen Morgenstunden des gestrigen Sonntags ein Audi Avant im Bereich der Hunäusstraße, also in unmittelbarer Nähe zu einer örtlichen Discothek kontrolliert. Die Kontrolle gegen 05.40 Uhr selbst war zwingend erforderlich geworden, wiel die 29-jährige Fahrerin mit ihrem Auto die Gegenfahrspur der Fahrbahn befuhr, sodass eine entgegenkommende Funkstreifenwagenbesatzung der Celler Polizei nach rechts ausweichen musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Auch in diesem Fall wurde ein Alco-Test durchgeführt. Die junge Frau aus Eschede war mit Atemalkoholbeeinflusung von rund 1,90 Promille unterwegs. Auch ihr Verhalten zog die Einleitung eines Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, die Entnahme einer Blutprobe und die Sicherstellung des Führerscheines nach sich. Darüberhinaus wurde am späten Samstagabend gegen 23.30 Uhr eine 20-jährige Frau aus Celle im Bereich der Hannoverschen Heerstraße von der örtlichen Polizei kontrolliert. Die Fahrerin eines Colt Mitsubishi war mit ein paar Freunden und Bekannten im Auto unterwegs. Bei der routinemäßigen Kontrolle wurde natürlich auch das Thema Alkohol am Steuer angesprochen. Nach Einlassungen der Frau habe diese letztmalig am Nachmittag des Tages Wein zu sich genommen. Ein Alco-Test zeigte eine geringe Alkoholbeeinflussung der 20-jährigen. Nichtsdestotrotz wurden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da die junge Frau ein Kraftfahrzeug vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres unter der Wirkung von alkoholischen Getränken geführt hatte. Das Auto musste sie stehen lassen, da ihr die Weiterfahrt untersagt wurde.
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