26.11.2015 – 15:22
Dresden (ots) – Am gestrigen Tag wurden zwei Personen durch die Bundespolizei festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.
Am frühen Abend wurde, nach einem Bürgerhinweis, ein 28-jähriger Tunesier festgestellt der öffentlich urinierte. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde bekannt, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Diebstahles bestand. Bei Zahlung der Geldstrafe von 150 EUR hätte der Tunesier die Haft abwenden können. Die geforderte Summe konnte er allerdings nicht aufbringen, so dass er seine 30-tägige Haftstrafe antreten musste.
Im weiteren Verlaufe des Abends teilte ein 30-jähriger Deutscher, dass gleiche Schicksal. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei, im Hauptbahnhof Dresden wurde bekannt, dass gegen ihn ein Haftbefehl, ebenfalls wegen Diebstahls, durch das Amtsgericht Meißen erlassen wurde. Der 30-jährige muss für 6 Monate ins Gefängnis.
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