25.11.2015 – 09:54
Freiburg (ots) – Umkirch – Das Nichtbeachten der Vorfahrt im Zusammenwirken mit einer Alkoholisierung der Unfallverursacherin waren die Ursachen für einen Verkehrsunfall, der sich am 24. November 2015, um 12:40 Uhr, auf Gemarkung Umkirch an der Einmündung der Abfahrt B 31 neu in die L 116 ereignete. Eine 59-jährige, von der B 31 neu kommende Fahrzeugführerin wollte an dieser Einmündung nach links in Richtung March-Hugstetten abbiegen. Hierbei beachtete sie die Vorfahrt eines auf der L 116 fahrenden Pkw-Fahrers nicht, wodurch es zur Kollision der Fahrzeuge kam. Der vorfahrtsberechtigte Unfallbeteiligte erlitt durch die Kollision leichtere Verletzungen. Während der Unfallaufnahme wurde bei der Unfallverursacherin eine Alkoholisierung festgestellt. Der durchgeführte Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 Promille. Der Verursacherin wurde eine Blutprobe entnommen; ihr Führerschein wurde einbehalten. Der Gesamtunfallschaden beläuft sich auf zirka 3.500 Euro.
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