POL-TUT: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Tuttlingen – Durchsuchung und vorläufige Festnahmen wegen gewerbsmäßigem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

18.11.2015 – 16:40

Neuhausen ob Eck, Gewerbepark, Unterkunft für Asylbewerber (ots) – Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen des dringenden Verdachts des fortgesetzten und gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmittel gegen verschiedene Asylbewerber gambischer Herkunft führte das Kriminalkommissariat Tuttlingen am heutigen Mittwochmorgen, in der Zeit von etwa 06.00 bis 09.00 Uhr, eine groß angelegte Durchsuchungsaktion in der Asylbewerberunterkunft im Gewerbepark (Flugplatz) Neuhausen ob Eck durch. Für die umfänglich geplante Durchsuchungsmaßnahme lag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil ein entsprechender richterlicher Beschluss vor.

Im Laufe der Durchsuchung wurde ein 29-jähriger Gambier als Hauptverdächtiger vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Rottweil beantragte gegen diesen Mann Haftbefehl. Der 29-Jährige wurde noch am Nachmittag einem Haftrichter vorgeführt und schließlich in Haft genommen.

Weiterhin wurde ein 42-jähriger Gambier wegen des aktuellen Besitzes von Betäubungsmitteln sowie ein 23-Jähriger gleicher Herkunft wegen einem bereits bestehenden Haftbefehl von den eingesetzten Beamten vorläufig festgenommen.

Bei der Durchsuchung waren – neben 14 Kripo-Beamten des Kriminalkommissariats Tuttlingen – das Hauptzollamt Singen mit 28 Beamten und acht Diensthunden sowie 50 Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz, darunter Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten aus Böblingen sowie ein Einsatzzug aus Göppingen eingesetzt.

Die Durchsuchung führte zum Auffinden von umfangreichen Beweismitteln. So konnte Betäubungsmittel aus verschiedenen, im Freien befindlichen „Depots“ sowie Mobiltelefone und auch „iPad´s“ sichergestellt werden.

Derzeit dauern die umfangreichen Ermittlungen noch an.

Rückfragen bitte an:

Dieter Popp
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Quelle: news aktuell / dpa