POL-OG: Meldungen aus den Bereichen Baden-Baden/Bühl

30.12.2015 – 09:59

Offenburg (ots) – Baden-Baden – Unfall mit drei Beteiligten

Weil ein 57-jähriger Mercedes-Fahrer am Dienstag gegen 13.30 Uhr einen verkehrsbedingten Rückstau in der Ooser Bahnhofstraße vermutlich zu spät erkannte, fuhr er in Höhe des Bahnhofes auf einen Benz-Kombi auf und schob diesen auf einen Pkw BMW. Bei dem Zusammenstoß entstand an den Fahrzeugen ein Schaden von zirka 9.000 Euro.

Baden-Baden – Unter Alkohol und Drogen

Eine Bewohnerin der Ooser Bahnhofstraße meldete in der Nacht zum Mittwoch gegen 01.50 Uhr per Notruf einen betrunkenen Mann im Treppenhaus des Anwesens. Dieser habe die Tür zur Wohnung der Frau beschädigt. Von einer Streife wurde kurz darauf ein 45-jähriger Besucher im Treppenhaus angetroffen, der nach Feststellung der Beamten unter einer erheblichen alkoholischen Beeinflussung in Verbindung mit Drogen stand. Dieser war nach Sachlage auf Grund seines Zustandes zuvor eine Treppe hinunter gestürzt und dann gegen die Eingangstür der Anruferin geprallt. Auf Ansprache reagierte der Betroffene mit lautem Geschrei und schlug um sich, so dass ihm von den Beamten zur Beruhigung die Handschließe angelegt werden mussten. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der Mann beim Sturzgeschehen Verletzungen zugezogen hatte, wurde der Rettungsdienst verständigt und es erfolgte eine Einlieferung in eine Klinik.

A5/Baden-Baden – Fahrer unter Drogeneinfluss

Bei der Kontrolle eines 23-jährigen Renault-Fahrers am Dienstag gegen 17.00 Uhr bei der Tank- und Rastanlage Baden-Baden bemerkten die Beamten der Autobahnpolizei Anzeichen für einen akuten Drogeneinfluss. Zudem konnten im Pkw szenentypische Utensilien festgestellt werden. Ein vor Ort durchgeführter Test verlief positiv, weshalb die Weiterfahrt untersagt und die Entnahme einer Blutprobe angeordnet wurde. Eine Anzeige folgt.

Ottersweier – Wildunfall

Auf der Fahrt auf der K 3750 zwischen Unzhurst und Ottersweier hatte am Dienstag gegen 17.30 Uhr ein 66-jähriger Mercedes-Fahrer keine Möglichkeit mehr einem von links auf die Fahrbahn springendem Reh auszuweichen. Das Wildtier wurde vom Fahrzeug erfasst und getötet. Der verständigte Jagdpächter holte das Reh ab. Der Schaden am Benz wird auf rund 2.000 Euro geschätzt.

Bühl – Störer in Gewahrsam

Am Dienstagabend kurz nach 19.30 Uhr wurde der Polizei eine Auseinandersetzung mehrerer Personen in einer Flüchtlingsunterkunft in der Schwarzwaldstraße gemeldet. Als zwei Streifen des Polizeireviers dort kurz darauf eintrafen hatte sich die Lage bereits beruhigt. Es konnte dann festgestellt werden, dass es in der Küche der Unterkunft zu Streitigkeiten und wohl auch zu Handgreiflichkeiten gekommen war. Bis auf zwei Beteiligte hatten sich alle bereits in ihre Zimmer zurückgezogen. Als besonders streitsüchtig zeigte sich ein unter Alkoholeinfluss stehender 25-jähriger Bewohner. Diesem wurde für den Fall neuer Streitigkeiten der Gewahrsam angedroht. Die Androhung der Polizisten nahm der 25-Jährige wohl nicht Ernst, denn gegen 20.50 Uhr wurde die Polizei erneut gerufen, da der Aggressor auf seinen Zimmergenossen losgegangen war. Der Proband wurde zum Revier verbracht und nach einer Haftfähigkeitsuntersuchung im Gewahrsam untergebracht.

Bühlertal – Positiver Alkoholtest

Ein positives Ergebnis zeigte ein Alkoholtest bei einem 23-jährigen Audi-Fahrer, der in der Nacht zum Mittwoch gegen 23.45 Uhr von einer Streife im Schöllmattweg gestoppt und überprüft worden war. Der Wert des Testes lag noch im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Die Weiterfahrt wurde dem jungen Pkw-Lenker untersagt und eine Anzeige erstattet.

A5/Bühl – Blutprobe richterlich angeordnet

Eine Streife der Autobahnpolizei kontrollierte am Dienstag kurz vor 14.00 Uhr auf dem Parkplatz „Oberfeld“ einen 27-jährigen Fiat-Fahrer mit Schweizer Kennzeichen. Dabei bemerkten die Beamten Anzeichen für einen akuten Drogeneinfluss, den der Fahrer auch durch die Aussage in der Nacht einen Joint geraucht zu haben auch einräumte. Mit der Durchführung eines Tests vor Ort zeigte sich der Mann jedoch einverstanden, weshalb eine richterliche Anordnung zur Entnahme einer Blutprobe eingeholt wurde. Diese wurde auf dem Revier von einem Arzt später entnommen. Eine Kaution wurde erhoben und Anzeige erstattet. Die Weiterfahrt musste ein Mitfahrer übernehmen.

/ke

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Quelle: news aktuell / dpa