Rollstuhlfahrer stand unter Alkoholeinfluss
HALLERNDORF, LKR. FORCHHEIM. Mit einer Bierflasche in der Hand kam am Montagmorgen im Hallerndorfer Ortsteil Schlammersdorf ein 41-jähriger Mann auf seinem elektrischen Krankenfahrstuhl einer Polizeistreife entgegen. Der Rollstuhlfahrer stand merklich unter Alkoholeinfluss und hätte daher auch nicht fahren dürfen.
Gegen 9.45 Uhr fuhr der 41 Jahre alte Rentner die Carl-Kreul-Straße mit seinem elektrisch betriebenen Rollstuhl-Scooter entlang. Da er während seiner Fahrt eine Bierflasche festhielt, fiel er einer Streifenbesatzung der Forchheimer Polizeiinspektion ins Auge. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann die Flasche nicht nur transportierte, sondern wohl auch davon probiert hatte, denn ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest zeigte einen Wert von knapp 0,8 Promille an.
Da es sich bei der Mobilitätshilfe um ein Kraftfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung handelt, gelten auch die gleichen gesetzlichen Vorgaben, wie beispielsweise für einen Autofahrer. Demnach hätte er der 41-Jährige sein Elektromobil auch nicht unter Alkoholeinwirkung in Betrieb nehmen dürfen.
Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und zeigten den Frührentner wegen der Fahrt unter Alkoholeinfluss an. Zudem muss er mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.