29.12.2015 – 13:38
Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Reutlingen/Bad Urach.
Wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und die Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen ein einschlägig polizeibekanntes Dealerpärchen. Dem 28-jährigen Mann und seiner 27 Jahre alten Freundin wird vorgeworfen, einen schwunghaften Handel mit Marihuana betrieben zu haben.
Beamte der Bundespolizei suchten am Nachmittag des 27.12.2015 die 27-Jährige in ihrer Reutlinger Wohnung auf, um eine Vollstreckung wegen Schwarzfahrens mit der Bahn zu vollziehen. Als sie an deren Wohnung ankamen, war starker Marihuanageruch wahrnehmbar. Bei der Beschuldigten befand sich auch der in Bad Urach wohnende 28-jährige Freund. Unter Hinzuziehung von Kräften des Polizeireviers Reutlingen konnten in den Räumlichkeiten knapp 90 Gramm Marihuana sowie Verpackungsmaterial und eine Feinwaage aufgefunden und sichergestellt werden. Nach Erlass eines mündlichen Durchsuchungsbeschlusses erfolgte im Anschluss auch die Durchsuchung der Wohnung des 28-Jährigen in Bad Urach. Dort fanden die Ermittler weitere 12,5 Gramm Marihuana. Beide Personen wurden daraufhin vorläufig festgenommen.
Gegen das Dealerpärchen sind bereits mehrere Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln anhängig. Sie stehen im Verdacht, im Laufe des Jahres mehrere hundert Gramm Marihuana weiterverkauft zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurden beide am Montag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ gegen den 28-Jährigen Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an. Der Haftbefehl gegen die 27-jährige Frau wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. (jh)
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