BPOLI C: 13-Jähriger mit 12 Kugelbomben und 218 weiteren Feuerwerkskörpern festgestellt

29.12.2015 – 08:31

BPOLI C: 13-Jähriger mit 12 Kugelbomben und 218 weiteren Feuerwerkskörpern festgestellt
Feuerwerkskörper des 13-Jährigen

Chemnitz/Olbernhau/Reitzenhain/Bärenstein (ots) – Am 28.12.2015 konnte die Bundespolizei erneut in 4 Fällen Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz feststellen. So wurden in Reitzenhain, Bärenstein und Olbernhau insgesamt 306 Feuerwerkskörper, 5 Feuerwerksbatterien und 12 der gefährlichen Kugelbomben sichergestellt, welche keinen Konformitätsnachweise hatten bzw. der Kategorie 3 (ab 18 Jahre und besondere Erlaubnis) zuzuordnen waren. Weiterhin besteht bei 3 der o.g. Feuerwerksbatterien aus chinesischer Herstellung der Verdacht, dass diese den falschen Konformitätsnachweis besitzen.

Unfassbar: Ein gerade mal 13-jähriger Junge aus Chemnitz wurde in den frühen Abendstunden in Olbernhau zusammen mit zwei weiteren Kindern (9, 13 Jahre) kontrolliert. Die drei Kinder waren mit dem Zug von Chemnitz nach Olbernhau gefahren, um auf den Markt in Tschechien „Knaller“ zu holen. Der 13-Jährige hatte sich dort mit insgesamt 218 Feuerwerkskörpern ohne Kennzeichnung bzw. Artikeln der Kategorie 3 und 12 kleineren Kugelbomben eingedeckt. Bei Erkennen der Polizei versuchten die Kinder zunächst noch zu flüchten. Die Eltern wurden über den Sachverhalt informiert und werden im Nachgang zusammen mit den Kindern zu einem kriminalpräventiven Gespräch eingeladen. Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt. In Deutschland zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen (BAM- oder CE-Zeichen) versehen. Ganz besonders weist die Bundespolizei auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass selbst, wenn die CE und BAM Kennzeichen vorhanden sind, nur die Kategorien 1 und 2 zum freien Verkauf zulässig sind. Für die Kategorien 3 und 4 bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Bei diesen Feuerwerkskörpern handelte es sich um Pyrotechnik, welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden darf.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Anja Müller-Bartl
Telefon: 0371 4615 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de
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Quelle: news aktuell / dpa