29.12.2015 – 17:09
Pasewalk/ Linken (ots) – Am 27. Dezember 2015 stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk in insgesamt drei Fällen auf der B 104 in Fahrtrichtung Pasewalk einfuhrverbotene Feuerwerks- und Knallkörper fest.
In einem Fall wurden im Fahrzeug eines 26-jährigen Deutschen Feuerwerksraketen ohne das erforderliche Prüfzeichen festgestellt.
In zwei weiteren Fällen wurden bei einem 42-jährigen niederländischen und 38-jährigen polnischen Staatsangehörigen jeweils Feuerwerksbatterien sowie Knallkörper festgestellt. Diese verfügten ebenfalls nicht über die erforderlichen BAM – Zulassungszeichen bzw. CE – Zeichen. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und werden dem Munitionsbergungsdienst in Mellenthin übergeben, durch welchen die fachmännische Entsorgung erfolgt. Gegen die drei Personen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper äußerst gefährlich und deren Gebrauch mit extremen Risiken verbunden ist. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat aufgrund der davon ausgehenden Gefahr, die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, verstoßen gegen das Sprengstoffgesetz. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. In Deutschland sind nur Feuerwerks- und Knallkörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Ergebnis eines aufwändigen Prüfverfahrens zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (z.B: BAM – P II – 1912 oder CE – Zeichen) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache.
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