28.12.2015 – 12:02
Wolfsburg (ots) – Wolfsburg 28.12.2015
Alle Jahre wieder heißt es in einem der bekanntesten Weihnachtslieder, indem das Erscheinen des Christuskindes beschrieben wird. Ebenso geschieht alle Jahre wieder der Jahreswechsel und der damit verbundene Brauch, das alte Jahr mit Böllern zu verabschieden und das neue Jahr mit eben diesen Böllern, Raketen und anderen Feuerwerkskörpern zu begrüßen. Leider kommt es hier neben der missbräuchlichen Benutzung dieser Knallkörper (Sachbeschädigungen) auch immer wieder zu schweren Verletzungen bei der Handhabung dieser pyrotechnischen Gegenstände. Nicht selten sind hierbei abgerissenen Gliedmaßen die Folge. Dabei ist die Vielfalt der zugelassenen Raketen, Feuerwerkskörper und Böller reichhaltig. Erkennbar sind diese an der „BAM“ Kennung (Bundesanstalt für Materialforschung). Geprüftes Feuerwerk erkennt man an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle (siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BAM auf http://www.bam.de) Doch neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Vielen Menschen ist dabei völlig unbekannt, dass selbst die Einfuhr und der Besitz dieser illegalen Böller einen Verstoß gegen § 308 Strafgesetzbuch darstellt. Dabei können zwar diese illegalen Feuerwerkskörper im Internet erworben werden, jedoch ist schon ihr Besitz strafbar und wird von den Strafverfolgungsbehörden rigoros geahndet. Die Polizei rät beim Kauf von Silvesterfeuerwerk: Achten Sie auf die Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie darauf, dass eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Wolfsburg
Thomas Figge
Telefon: +49 (0)5361 4646 204
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