28.12.2015 – 12:51
Osnabrück (ots) – Die Polizei Osnabrück warnt vor verbotenen Feuerwerkskörpern. In Deutschland darf nur von der Bundesanstalt für Materialforschung – und prüfung (BAM) zugelassenes Feuerwerk verwendet werden. Erkennbar ist die Zulassung am Prüfzeichen der BAM. Die Verwendung oder auch der Erwerb von anderen Feuerwerkskörpern stellt in aller Regel eine Straftat dar, die zu empfindlichen Strafen führen kann. Darüber hinaus sind die nicht geprüften Knallkörper aufgrund ihrer Sprengkraft nicht berechenbar und gelten als sehr gefährlich. Nicht selten führt das Zünden dieser Gegenstände zu erheblichen Verletzungen, teilweise bis zu abgetrennten Gliedmaßen. Bei den im normalen Einzelhandel angebotenen Silvesterartikeln muss es sich entsprechend um zugelassenes Feuerwerk handeln. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist, mit Ausnahme der Klasse I, nur an Erwachsene gestattet. Feuerwerkskörper dürfen zudem grundsätzlich nur in der Zeit vom 31.12., 00.00 Uhr bis zum 01.01., 24.00 Uhr gezündet werden. In einzelnen Kommunen gibt es noch speziellere Regelungen. Die Polizei rät, Feuerwerkskörper nur nach der jeweiligen Gebrauchsanweisung zu verwenden, um Unfälle zu vermeiden. Die Polizeiinspektion Osnabrück wünscht allen Bürgern einen angenehmen und vor allen Dingen unfallfreien Jahresausklang.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Osnabrück
Georg Linke
Telefon: 0541 / 327-2071
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de