POL-LER: Polizei warnt: Finger weg von verbotenen Silvesterböllern

28.12.2015 – 13:02

Polizeiinspektion Leer/Emden (ots) – Osnabrück/Leer/Emden – Die Polizeiinspektion Leer/Emden und die Polizeidirektion Osnabrück warnen zu Silvester vor verbotenen Feuerwerkskörpern und appellieren, nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden.

Wegen ihrer großen Sprengkraft sind insbesondere nicht zugelassene Böller – meist in Osteuropa hergestellt – sehr gefährlich und deshalb in Deutschland auch verboten. In der Silvesternacht kommt es häufig durch unachtsames Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu schweren Verletzungen und Bränden. Die verheerende Wirkung beispielsweise von den in Deutschland verbotenen – als „Polen-Böller“ bezeichneten – Krachern, wird sehr oft unterschätzt. „Abgetrennte Finger, zerrissene Hände oder andere schwere Verletzungen sind leider keine Seltenheit“, so der Polizeisprecher Marco Ellermann (Polizeidirektion Osnabrück). Für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ist die Silvesternacht daher oft eine der arbeitsreichsten Nächte des Jahres.

Alle Feuerwerkskörper unterliegen in Deutschland vor ihrer Markteinführung einer Prüfung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Zur Prüfung gehört beispielsweise auch, dass ein Böller niemals mehr als 120 Dezibel Schallpegel überschreiten darf wie auch eine gute Verarbeitung sowie eine entsprechende Begrenzung der Explosivmenge. Legale, also in Deutschland zugelassene, Feuerwerkskörper erhalten bei erfolgreicher Prüfung eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit einer Kennnummer der Prüfstelle, die auf der Verpackung zu finden sind.

Ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur zu Silvester, zwischen dem 31. Dezember um 00:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr, erlaubt.

Eine Abgabe ist mit Ausnahme von Feuerwerksspielwaren der Klasse 1 an unter 18-jährige verboten.

Polizei, Bundespolizei und der Zoll kontrollieren verstärkt an den Tagen vor Silvester, insbesondere an der deutsch-niederländischen Grenze, Fahrzeuge im Hinblick auf die illegale Einfuhr von nicht zugelassenem Feuerwerk. „Oftmals wird versucht, das verbotene pyrotechnische Material aus Osteuropa zu Silvester nach Deutschland bzw. in die Niederlande zu importieren. In diesen Fällen wird ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet“, so Ellermann.

Tipps von Polizei und Feuerwehr zum sicheren Abbrennen des Feuerwerks:

   - Vorräte von Feuerwerksartikeln nie direkt am Körper (Jacke,       Hose, etc.) tragen, sondern im sicheren Abstand zum Feuerwerk       lagern    - Alle Türen, Fenster und Tore sowie Mülltonnen verschließen    - Feuerwerksraketen nie aus der Hand starten. Hierzu sollten       beispielsweise in einem Getränkekasten abgestellte, leere       Glasflaschen genutzt werden    - Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert, niemals auf Personen bzw.      in deren Richtung und auch nicht aus Fenstern bzw. von Balkonen       werfen. 

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Annika Zempel
Telefon: 0491/97690-114
E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de

Quelle: news aktuell / dpa