LKA-RP: LKA warnt vor gefährlichen Böllern, Knallern und Feuerwerken

28.12.2015 – 13:06

Mainz (ots) – Alle Jahre wieder kommt es während der Silvesterfeierlichkeiten zu schweren und schwersten Verletzungen und Unfällen, die auf den unsachgemäßen Umgang mit in Deutschland zugelassener oder verbotener Pyrotechnik zurückzuführen sind.

Daher warnt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) ausdrücklich vor dem Umgang insbesondere mit illegalen Feuerwerkskörpern, da dies mit enormen Risiken verbunden ist. Illegale pyrotechnische Gegenstände werden in der Regel über einschlägige Shops im Internet bestellt. In den jeweiligen Herkunftsländern unterliegt solche Pyrotechnik unter Umständen nicht denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland. Insofern kann auch auf den Seiten der einschlägigen Internetshops jeglicher Hinweis darauf fehlen, dass der Besteller sich gegebenenfalls strafbar macht. Es gibt auch Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es sich um für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt. Das Gleiche gilt für den direkten Erwerb wie zum Beispiel auf Flohmärkten.

Denn hier gilt: Neben der erheblichen Gefahr für den Verbraucher ist bereits die Einfuhr, das Aufbewahren, der Handel und das Verwenden strafbar.

Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das CE-Kennzeichen und die dazugehörige Identifikationsnummer dokumentiert.

Fehlen offensichtlich die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten! Illegale und damit gefährliche Pyrotechnik enthält in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Daher können selbst kleine Mengen eine menschliche Hand zerreißen. Weitere Gefahren entstehen durch Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden können.

Verhaltenshinweise:

   -Fester Untergrund! 
   -Sicherer Stand beim Abschuss von Raketen und Feuerwerksbatterien! 
   -Nicht explodierte Pyrotechnik nicht wiederaufnehmen, mindestens  15  Minuten warten! 
   -Im Falle einer Verletzung Ruhe bewahren, Rettungsdienst/Feuerwehr verständigen und Erste Hilfe leisten! 

Weitere Informationen unter www.bam.de

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/3U4

Quelle: news aktuell / dpa