BPOLI LUD: Auch an Weihnachten mit verbotenen Feuerwerkskörpern ertappt

28.12.2015 – 13:31

Görlitz (ots) – Dass selbst an Weihnachten verbotene Feuerwerkskörper über die deutsch-polnische Grenze ins Bundesgebiet verbracht werden, bewiesen unlängst drei junge Männer aus Berlin bzw. dem Landkreis Nordsachsen.

So wurde ein 19-jähriger Berliner mit elf Knallern am Nachmittag des 24. Dezembers ertappt. Die Knaller transportierte er als Fußgänger in einer Plastiktüte über die Grenzbrücke nach Bad Muskau. </p>

Die beiden 21 und 23 Jahre alten Nordsachsen nutzten den 26. Dezember, um sich auf dem so genannten Polenmarkt bei Bad Muskau mit Silvesterfeuerwerk einzudecken. Bundespolizisten waren anschließend im Auto des Duos auf eine schwarze Kunststofftüte aufmerksam geworden. In dieser Tüte fanden sie nicht zugelassene Böller. Später wurden unter der Kofferraumabdeckung weitere Tüten mit insgesamt 180 Knallern als auch zwei Kugelbomben gefunden.

Schließlich sind heute Vormittag bei der Kontrolle von drei Görlitzern im Alter von 18 bzw. 19 Jahren verbotene pyrotechnische Erzeugnisse festgestellt worden. In den Einkaufstaschen der Beschuldigten entdeckten die Polizeibeamten insgesamt 81 Knallkörper sowie eine Kugelbombe. Auch hier handelte es sich um eine Kontrolle, die in Bad Muskau durchgeführt wurde.

Unter den sichergestellten Knallkörpern befanden sich z. T. Erzeugnisse der Kategorie 3. Für Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 verlangt der Gesetzgeber neben der Zulassungsbescheinigung den Besitz einer behördlichen Erlaubnis.

In allen sechs Fällen wurde der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt.

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Quelle: news aktuell / dpa