Beförderung für Vize der Bad Kissinger Polizei – Christian Pörtner zum Ersten Polizeihauptkommissar ernannt

Beförderung für Vize der Bad Kissinger Polizei – Christian Pörtner zum Ersten Polizeihauptkommissar ernannt

BAD KISSINGEN. Der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Bad Kissingen, Herr Christian Pörtner, ist zum Ersten Polizeihauptkommissar ernannt worden. Der Unterfränkische Polizeipräsident, Herr Gerhard Kallert, überreichte die Beförderungsurkunde und war gleichzeitig auch erster Gratulant.

Foto: Polizei (links Christian Pörtner, rechts Herr PP Gerhard Kallert)

Herr Christian Pörtner ist seit 01.10.2015 stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Bad Kissingen. Zusammen mit dem Chef der Polizeidienststelle, Herrn Polizeirat Stefan Haschke, bildet er seitdem die Führungsmannschaft in der Kurstadt.

Herr Pörtner wurde im Jahr 1994 bei der Bayerischen Polizei als Kommissarsanwärter eingestellt und hatte seitdem verschiedenste Funktionen und polizeiliche Aufgaben inne. Bis zur Umsetzung der Polizeireform 2006 war er ausschließlich bei verschiedenen Dienststellen der Schweinfurter Direktion eingesetzt. Einen wertvollen Beitrag leistete Pörtner im Zuge der Planung und Realisierung der neuen Polizeieinsatzzentrale beim Polizeipräsidium Unterfranken.

2009 führte sein Weg zurück ins Main-Rhön-Gebiet. Im Februar 2009 trat er die Stelle als stellvertretender Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Hammelburg an. Die nächste Station war die Polizeiinspektion Bad Brückenau ab August 2009, bei der er ebenfalls als Vize-Chef seinen Posten hatte. Seine herausragenden Leistungen ermöglichten ihm nun zur Polizeiinspektion Bad Kissingen zu wechseln. Hier wird er mit den bereits bestbekannten Aufgaben des stellvertretenden Dienststellenleiters wirken.

Am Montag, den 21. Dezember, war Herr Pörtner zusammen mit Herrn Haschke nach Würzburg in das Polizeipräsidium Unterfranken gekommen. Aus den Händen von Herrn Polizeipräsidenten Gerhard Kallert erhielt er die Beförderungsurkunde zum Ersten Polizeihauptkommissar mit Wirkung zum 01. Januar.



Quelle: Bayerische Polizei