POL-HH: 151227-2. Festnahme nach unsachgemäßem Umgang mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern

27.12.2015 – 12:32

Hamburg (ots) – Tatzeit: 25.12.2015, 00:28 Uhr Tatort: Hamburg-Barmbek, Holsteinischer Kamp

Ein 32-jähriger Deutscher ist nach einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorläufig festgenommen worden. Die Ermittlungen werden im Landeskriminalamt vom Fachkommissariat für Sprengstoffdelikte geführt.

Zeugen beobachteten einen Mann, der auf dem Gehweg des Holsteinischen Kamp/Bürgerstraße eine Detonation verursachte, bei der mehrere sogenannte Bakenfußplatten auseinandergesprengt wurden. Diese Platten dienen als Träger von Baustellenabsicherungen. Die Ausdehnung der umherfliegenden Fragmente betrug etwa 70 Meter. Dabei wurden fünf geparkte Pkw beschädigt, unbeteiligte Personen wurden nicht verletzt.

Zeugen verfolgten den mutmaßlichen Täter, der sich bei der Explosion augenscheinlich eine Verletzung am Bein zugezogen hatte. Die Zeugen verloren ihn aus den Augen, gaben aber eine gute Personenbeschreibung ab.

Die zur Fahndung eingesetzten Beamten ermitteln den Tatverdächtigen anhand der abgegebenen Personenbeschreibungen sowie weiteren Erkenntnissen und trafen ihn in einer Wohnung in der Bürgerstraße bei seinem Bekannten an. Der 32-Jährige räumte ein, die Detonation mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Böller verursacht zu haben. Er hatte eine frische Platzwunde am rechten Unterschenkel, die jedoch nicht ärztlich behandelt werden musste.

In der Wohnung seines Bekannten (26) stellten die Beamten sechs weitere Böller und 150 „Vogelschreck“ sicher. Auch den 26-Jährigen erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Der 32-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Ihn erwarten neben den strafrechtlichen Konsequenzen zudem die zivilrechtlichen Forderungen der Geschädigten.

Veh.

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Quelle: news aktuell / dpa