21.12.2015 – 13:04
Hamburg (ots) – Unmittelbar vor der Ausreise in die Türkei konnte die Bundespolizei gestern am Flughafen Hamburg einen 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen festnehmen. Gegen den Mann bestand ein Haftbefehl wegen des Erschleichens von Leistungen. Bundespolizisten veranlassten die Zuführung in eine Haftanstalt.
Statt in der Türkei endete gestern die Reise für einen 28- Jährigen in einer Untersuchungshaftanstalt. Der Mann war gegen Mittag auf dem Weg nach Istanbul und stellte sich am Flughafen den Bundespolizisten zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Berlin zur Strafvollstreckung.
Das Amtsgericht Berlin hatte gegen den 28-Jährigen im Sommer 2014 einen Strafbefehl erlassen, wonach eine Haftstrafe von 100 Tagen zu verbüßen ist. Die Haft hätte er nur durch Zahlung 1500,00 Euro abwenden können. Da er den Betrag nicht aufbringen konnte, veranlassten Bundespolizisten am Flughafen Hamburg die Zuführung in eine Haftanstalt.
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