17.12.2015 – 10:24
Göttingen (ots) – GÖTTINGEN (mo) – Die dunkle Jahreszeit ist angebrochen, besondere Vorsicht im Straßenverkehr ist erforderlich. Gerade beim Überqueren von Fahrbahnen gibt es hier für Fußgänger und Radfahrer jeder Altersklasse einiges zu beachten.
So sagt § 26 der Straßenverkehrsordnung aus, dass an Fußgängerüberwegen (sog. Zebrastreifen) Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen haben. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten. Wenn der Verkehr stockt, sind die Überwege freizuhalten.
Eine weitere, oftmals leider wenig bekannte Regel besagt, dass an Überwegen nicht überholt werden darf. Unabhängig davon, ob ein Fußgänger die Fahrbahn überqueren möchte. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann mit einem Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet werden.
Gleiches gilt, wenn die Markierungen über einen Radweg führen.
„Leider kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen im Bereich der sog. Zebrastreifen“, so Polizeikommissar Marko Otte (Foto), Kontaktbeamter und Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Göttingen.
„Gerade in den Stoßzeiten, in denen die Fahrzeugführer auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle sind, aber auch Schulkinder den Weg zur Schule bestreiten. Da ist der Eine oder Andere in Gedanken, welche Termine anliegen oder was über den Tag zu erledigen ist. Leider ist auch immer wieder zu sehen, dass Radfahrer fahrend den Fußgängerüberweg überqueren. Diese sind jedoch verpflichtet abzusteigen. Ihnen gilt die Sonderstellung nicht.“
Gegenseitige Rücksicht ist geboten! Fußgänger sollen erkennbar anzeigen, dass sie die Straße überqueren wollen und nicht einfach die Fahrbahn betreten. Kinder sollten als Signal hierfür etwa eine Hand ausstrecken und abwarten wie der Fahrzeugführer reagiert. Erwachsene Fußgänger sollten den Kindern ein Vorbild sein und sich richtig verhalten.
„Wir sind gerade nach den Neueinschulungen bestrebt, Kinder für richtiges Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren. So werden bereits in den Kitas „Fußgänger-führerscheine“ gemacht und zum Anfang der 1. Klasse Schulwegtrainings durchgeführt“, so Otte.
Eine weitere Hilfe kann Kleidung mit reflektierendem Material sein, die die Sichtbarkeit in der Dunkelheit verbessert. So sind Personen mit reflektierendem oder retroreflektierendem Material im Lichtschein von Pkw auf eine Entfernung von 140 Metern sichtbar. Dunkle Kleidung hingegen erst ab etwa 25 Metern. Zum Vergleich: Der Anhalteweg eines Pkw beträgt bei einer Geschwindigkeit vom 50 km/ bei guter Reaktion 40 Meter. Eltern sollten deshalb beim Kauf von Winterjacken für ihre Kinder nicht nur modische Aspekte beachten, sondern auf eine gute Ausstattung mit Reflexmaterial achten.
Übrigens: Fußgängerfurten, die beidseitig nur dünn gestrichelte Linien aufweisen, dienen lediglich der Verkehrsführung und geben dem Fußgänger keine Sonderstellung. Sie zeigen anderen Verkehrsteilnehmern auch an, wo mit Fußgängern zu rechnen ist.
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