16.12.2015 – 11:08
Ulm (ots) – Eine Alkoholfahne und andere Auffälligkeiten verrieten, dass der Autofahrer sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss lenkte. nach einem Atemalkoholtest war die Durchführung einer ärztlichen Blutentnahme erforderlich. der Führerschein des 61-Jährigen geht mit einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft.
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