POL-TUT: „Abzocke“ zur Weihnachtszeit – Polizei warnt vor sogenannten „Fake-Shops“ im Internet

16.12.2015 – 14:45

POL-TUT: "Abzocke" zur Weihnachtszeit - Polizei warnt vor sogenannten "Fake-Shops" im Internet
Klicks-Momente – Betrug im Internet durch „Fake-Shops“

Polizeipräsidium Tuttlingen (ots) – Weihnachten rückt näher und so werden auch dieses Jahr viele Geschenke online besorgt – teils um dem hektischen Treiben der Kaufhäuser zu entgehen oder um einfach in den eigenen vier Wänden gemütlich nach günstigen Angebote unter den zahlreichen Online-Anbietern Ausschau zu halten.

Doch Vorsicht ist geboten – anstatt der beabsichtigten Freude über den erfolgreichen und günstigen Weihnachtseinkauf kann bittere Enttäuschung folgen – dann, wenn die Käuferin oder der Käufer Opfer eines sogenannten „Fake-Shops“ im Internet geworden ist.

Seit mehreren Wochen mehren sich bundes- und landesweit, so auch im Bereich des Polizeipräsidium Tuttlingen, Anzeigen zu gefälschten Internet-Shops, auf welchen – neben anderen Artikeln – vorwiegend Elektronikgeräte, darunter Spielekonsolen, Mobiltelefone (z.B.: Apple IPhone 6) oder hochwertige Küchenmaschinen (z.B.: Thermomix) zum Kauf angeboten werden. Preislich scheinen die Artikel besonders günstig, allerdings noch im untersten Bereich des normalen Preissegmentes.

„Fake-Shops“ sind gefälschte Verkaufsplattformen im Internet. Die Aufmachungen solcher „gefakten“ Internet-Shops vermitteln dem Betrachter einen seriösen und professionellen Eindruck. Sie locken Käuferinnen und Käufer mit fast unschlagbar niedrigen Preisen. Sie halten aber nicht, was sie in ihrem Internetangebot versprechen. Entweder sind ihre Produkte qualitativ minderwertig oder es gibt schlicht kein Produkt. Denn oft bestehen „Fake-Shops“ einzig aus Produktbildern, die von anderen Online-Shops kopiert wurden. Ein Shop und somit Waren existieren überhaupt nicht.

Nur schwer sind solche „gefakten“ Shops teils an einem einheitlichen Auftreten sowie einer ähnlichen Gestaltung der Web-Seite erkennbar. Bekannt gewordene „Fake-Shops“, die Elektronikartikel angeboten haben, verwendeten für ihren Seitennamen teilweise Ortsangaben (Stuttgart/Bayern/Frankfurt etc.) gefolgt von dem Zusatz „Elektronik“ oder Elektronik GmbH beziehungsweise sie stellen den genannten Zusatz der Ortsangabe voran.

Das hinterlegte Impressum solcher „Fake-Seiten“ ist in der Regel eine Totalfälschungen. Die aufgeführten Daten sind erfunden oder werden von real existierenden Web-Seiten oder Personen entnommen, die in keinem Zusammenhang mit der abgebildeten Web-Seite stehen. Von einem solchen, nicht reellen Internet-Shop wird dem potentiellen Besteller als Bezahlmöglichkeit unter anderem angeboten, das Geld direkt zu überweisen, die Ware in einer nicht existenten Filiale abzuholen oder per PayPal zu bezahlen. Bei der Auswahl der Zahlung per PayPal erscheint in der Regel dann allerdings der Hinweis, dass dies momentan aufgrund technischer Schwierigkeiten (oder auch aus anderen Gründen) nicht möglich sei. Der Kunde wird dann vorwiegend die Direktüberweisung wählen.

So bezahlen Käuferinnen und Käufer meistens im Voraus für Waren, die es eigentlich gar nicht gibt. Da viele „Fake-Shops“ durchaus seriös gestaltet sind, können Online-Shopper diese oft nicht sofort erkennen. Wer im Internet einkaufen will, sollte daher einige Ratschläge beachten.

Tipps gegen „Fake-Shops“ im Internet:

   -	Tätigen Sie keine Spontankäufe: Vergleichen Sie den Preis des  Produkts bei anderen Anbietern, wie beispielsweise beim Händler vor  Ort - Betrüger locken ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen  Preisen. 
   -	Informieren Sie sich über den gewählten Online-Shop: geben Sie  den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können  Sie gegebenenfalls negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden. 
   -	Nutzen Sie kostenfreie Online-Dienste und Programme, die die  bekanntesten "Fake-Shops" im Internet aufzeigen. So werden  beispielsweise auf der Webseite www.webwatcher.eu regelmäßig neu  bekannt gewordene "Fake-Shops" veröffentlicht. 
   -	Verbraucherzentralen helfen: In der Regel führt auch ein Anruf  bei einer Verbraucherzentrale zur gewünschten Information über einen  Online-Händler. 
   -	Wählen Sie sichere Zahlungswege: der Kauf auf Rechnung kann vor  Betrug durch "Fake-Shops" schützen. Getätigte Überweisungen können  nur innerhalb einer Stunde rückgängig gemacht werden. Beim  Lastschriftverfahren dagegen können vorgenommene Abbuchungen noch  nach einigen Tagen storniert werden (informieren Sie sich für  genauere Angaben bei Ihrer Bank). Nutzen Sie beim Online-Kauf keine  Zahlungsdienste, wie Western Union, paysafe oder Ukash. 
   -	Kein Einkauf bei Zweifel: wenn Sie unsicher sind, kaufen Sie am  besten gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte  Produkt nur beim Händler - natürlich auch einem Online-Händler -  Ihres Vertrauens erwerben. 

Weitere Informationen zum Thema, die 7 goldenen Regeln beim Online-Kauf und Tipps was Sie tun können, sollten Sie Opfer eines solchen unseriösen Shops geworden sein, gibt es im Internet unter:

http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce.html

oder in der Sammelmappe „“Klicks-Momente““ für Internetnutzer unter:

http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/196.html

Falls Sie bereits Opfer eines solchen „Fake-Shops“ geworden sind, wenden Sie sich bitte an ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.

Rückfragen bitte an:

Dieter Popp
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-115
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa