POL-HWI: Vorsicht bei fernmündlichen Verträgen

16.12.2015 – 10:32

Schönberg (ots) – Betrüger versuchten durch Überrumpelung am Telefon mit einer Frau aus dem Landkreis NWM einen Vertrag abzuschließen. Am Samstagvormittag rief bei der 52-Jährigen aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg eine jüngere Frau an und gab sich als Mitarbeiterin der Kündigungsabteilung einer Vorteilsgemeinschaft aus. Sie überzeugte die Dame, dass sie durch einen Internetkauf eine Zahlungsverpflichtung eingegangen ist. Sie bot ihr anschließend eine Umgehung dieser Verpflichtung an, indem eine geringere Summe über einen Zeitraum von drei Monaten direkt an sie erfolgt. Die Täterin verglich dann scheinbar die persönlichen Angaben der Betroffenen und ließ sich die Kontodaten vervollständigen. Im Anschluss sagte sie ihr, dass ein weiterer Anruf durch einen Kollegen, der eine Tonaufzeichnung vornehmen will, eingehen wird und die Dame die Fragen mit „Ja“ beantworten soll. Eine halbe Stunde später meldete sich der besagte Kollege auch und stellte sehr schnelle Fragen. Am Dienstag erhielt die Frau dann Post von einer Glücksspielgemeinschaft inklusive „Vorteilszertifikat“. Sie erstattete umgehend Anzeige wegen versuchten Betruges. Die Polizei möchte diesbezüglich eindringlich davor warnen, persönliche Daten am Telefon preis zu geben. Beachten Sie, dass telefonisch abgeschlossene Verträge Gültigkeit haben! Widerrufen Sie bei fälschlich abgeschlossen Verträgen innerhalb der 14-tägigen Frist am besten schriftlich per Einschreiben! Seien Sie aufmerksam, hören Sie genau hin und lassen Sie sich nicht überrumpeln! Haben Sie einen dubiosen Anruf erhalten, wenden sie sich an eine Polizeiliche Beratungsstelle bzw. an die nächste Polizeidienststelle oder informieren sich selbst auf www.polizei-beratung.de

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
Nancy Schönenberg
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Quelle: news aktuell / dpa