BPOLI BHL: Wiederholter Einsatz des Entschärfungsdienstes erforderlich

16.12.2015 – 10:30

BPOLI BHL: Wiederholter Einsatz des Entschärfungsdienstes erforderlich
verbotene Feuerwerkskörper

Pirna, Breitenau, Schmilka (ots) – Am Dienstag (15. Dezember 2015) mussten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel gleich mehrmals den Entschärfungsdienst der Bundespolizeidirektion Pirna anfordern. In zwei Fällen war die Nettoexplosivmasse der aufgefunden Pyrotechnik so groß, dass eine sichere Verwahrung der pyrotechnischen Erzeugnisse nur durch den Einsatz der Spezialkräfte sichergestellt werden konnte.

Den Anfang machte eine deutsche Staatsangehörige (49) auf der Bundesautobahn 17 im Bereich Breitenau. Bei der polizeilichen Kontrolle stellten die Beamten 10 Stück Raketen (je 150 cm Länge) und eine Feuerwerksbatterie (Größe: 40×40 cm) der Kategorie 3 fest.

Nur kurze Zeit später fanden die Beamten im Bereich Schmilka, bei der polizeilichen Kontrolle zweier Deutscher (19, 22), insgesamt 1600 Stück Feuerwerkskörper und zwei Kugelbomben. Die aufgefundenen Feuerwerkskörper hatten zusammen eine Nettoexplosivmasse von 5 Kg, weshalb ein Einsatz des Entschärfungsdienstes erforderlich war.

Gegen späten Nachmittag mussten die Spezialkräfte des Entschärfungsdienstes dann erneut angefordert werden. Bei der polizeilichen Kontrolle auf der Bundesautobahn 17 stellten die Beamten bei einem 23-jährigen drei Feuerwerksbatterien und zwei Packungen Feuerwerkskörper (Dum Bum) fest. Fast zeitgleich kontrollierten die Beamten einen 18-jährigen, welcher insgesamt 105 Stück verschiedener Feuerwerkskörper (darunter diverse Feuerwerksbatterien) bei sich führte. Die festgestellten Feuerwerkskörper der beiden Personen hatten zusammen eine Nettoexplosivmasse von 12 Kg.

Den Abschluss des Tages machte eine 28-jährige Deutsche im Bereich Hellendorf. Sie führte insgesamt 64 Stück verbotener Feuerwerkskörper (La Bomba, Dum Bum) bei sich. Aber sie muss sich jetzt nicht nur wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz verantworten, sondern auch wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Beamten fanden bei ihr noch ein Einhandmesser und drei Elektroschocker, welche als Taschenlampen getarnt waren. Nach dem deutschen Waffengesetz sind getarnte Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die als solche nicht erkennbar sind, weil sie mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs (z.B. Taschenlampe o.ä.) verkleidet sind, verboten.

Bei den festgestellten Feuerwerkskörpern handelte es sich um in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik und um Feuerwerkskörper der „Kategorie 3“, welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden darf.

Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
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Quelle: news aktuell / dpa