15.12.2015 – 14:14
Freiburg (ots) – Denzlingen: Nicht umsonst Parkverbot
Am Montagvormittag, 14.12.15, zeigte sich, dass auch die Verkehrsschilder, deren Sinn mancher vielleicht nicht unbedingt sofort erkennt, Sinn haben: Eine Autofahrerin stellte am Montagvormittag ihren Wagen verbotswidrig an der Denzlinger Hauptstraße auf den Gehweg. Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich auch schon ohne Verbotsschild verboten; es sei denn es wird ausdrücklich, zum Beispiel durch Parkplatzmarkierungen erlaubt. Ein Autofahrer wollte aus einer Hofeinfahrt auf die Hauptstraße einfahren und übersah hierbei den dort an unüblicher Stelle geparkten Wagen. Bei der Kollision entstand ein Schaden von einigen tausend Euro. Die Polizei musste das Fehlverhalten beider Beteiligter mit Bußgeld beanstanden. Möglicherweise spielt dies auch bei der Schadenregulierung eine Rolle.
Buchholz: Unnötiger Lärm
Am frühen Montagabend, 14.12.15, musste die Polizei in Buchholz eine Handvoll junger Männer darauf hinweisen, dass es grundsätzlich nicht in Ordnung – und auch nicht erlaubt – ist, die Mitmenschen unnötig mit Lärm zu belästigen. Die Jungs waren offensichtlich sehr engagiert dabei, einen Fastnachtswagen zusammenzubauen und dessen leistungsstarke Musikanlage zu testen, dass sie hierbei offensichtlich die Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft vergessen hatten. Dass eine intensive Beschallung Gesundheitsschäden und auch ein empfindliches Bußgeld zur Folge haben kann, überzeugte die „Bastler“ schnell.
RW / rb /sb
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