15.12.2015 – 10:57
Zittau: (ots) – Am 14.12.2015 gegen 00:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz im Stadtgebiet Zittau einen 32-jährigen tunesischen Staatsbürger. Bei der Prüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Diebstahls der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorliegt. Der Haftbefehl war ausgelegt auf eine 19- tägige Restfreiheitsstrafe, oder die Zahlung von 190.- Euro. Der Mann konnte die geforderte Summe aufbringen und entging somit der angedrohten Freiheitsstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
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Thomas Neumann
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