POL-TUT: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Tuttlingen – 58-Jähriger erliegt nach selbst verschuldetem Sturz seinen schweren Kopfverletzungen

14.12.2015 – 13:33

Tuttlingen (ots) – Ein 58-jähriger Mann ist in den frühen Morgenstunden des Sonntags nach einem vorangegangenen nächtlichen Gaststättenbesuch in einem Innenhof der Schützenstraße ohne Fremdeinwirkung gestürzt und hat sich hierbei tödlich wirkende Kopfverletzungen zugezogen.

Anwohner entdeckten den Toten am Sonntagmorgen in dem Hinterhof und verständigten die Polizei. Beamte des Kriminaldauerdienstes, der Kriminalpolizeidirektion Rottweil und des Kriminalkommissariats Tuttlingen, darunter Kriminaltechniker, nahmen die erforderlichen Ermittlungen auf. Zur weiteren Klärung der Todesursache wurde ein Rechtsmediziner hinzugezogen und kam zum Auffindeort. Da sich keine Hinweise auf eine Fremdeinwirkung ergaben, wurde eine Obduktion des Leichnams in der Stuttgarter Gerichtsmedizin veranlasst. Diese wurde am Montagvormittag durchgeführt und ergab, dass sich der aus dem Landkreis Tuttlingen stammende Verstorbene im Zuge eines selbst verschuldeten Sturzgeschehens nach einem vorangegangenen Gaststättenbesuch die tödlichen Kopfverletzungen zugezogen hatte und infolge der schweren Verletzungen noch an der Sturzörtlichkeit verstarb.

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Quelle: news aktuell / dpa