13.12.2015 – 10:23
Cloppenburg/Vechta (ots) – Löningen: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Samstag, gg. 21:05 Uhr, befuhr ein 15-jähriger mit einem entdrosselten Kleinkraftrad in Löningen die Tabbenstraße, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Cloppenburg: Fahren unter Drogeneinfluss
Am Samstag, gg. 22:50 Uhr, befuhr ein 28-jähriger Mann aus Cloppenburg mit einem PKW, in Cloppenburg die Resthauser Str. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass er unter Drogeneinfluss stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Cloppenburg: Fahren unter Alkoholeinfluss
Am Sonntag, gg. 02:17 Uhr befuhr ein 22-jähriger Mann aus dem Emsland mit seinem PKW in Cloppenburg den Industriezubringer. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 0,56 %o. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Essen: Verkehrsunfall / Alkoholeinwirkung
Am Samstag, gg. 17:20 Uhr befuhr ein 35-jähriger Mann aus Cloppenburg mit seinem PKW die B 68 von Cloppenburg kommend in Rtg. Essen. In Bartmansholte wollte er nach links in Rtg. Calhorn abbiegen. Dabei missachtete er den Vorrang des entgegenkommenden PKW eines 48-jährigen Mannes aus Cloppenburg. Ein Alkoholtest beim Verursacher ergab einen Wert von 1,24 %o. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein wurde sichergestellt. Der Sachschaden beträgt ca. 20.000 Euro. Der 48-jährige wurde leicht verletzt.
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