Offene Geldstrafe bei Kontrolle eingefordert

Offene Geldstrafe bei Kontrolle eingefordert

EBERSDORF B. COBURG, LKR. COBURG. Eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro musste am Freitagnachmittag ein 63-jähriger Schausteller bezahlen, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte.

Beamte der Verkehrspolizei kontrollierten den Sprinter des Mannes, nachdem das Fahrzeug im Landkreis Kronach verdächtig aufgefallen war. Die Insassen wollten hier Altmetall und Schrott aufkaufen. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass gegen den Fahrzeugführer eine Geldstrafe der Staatsanwaltschaft Heidelberg offen ist. Da der 63-Jährige keinen festen Wohnsitz hat, behielten die Beamten den fälligen Betrag gleich ein. Zudem wird noch gegen die Halterin des Sprinters ermittelt, da das Fahrzeug wegen einer Steuerbegünstigung nur für spezielle Fahrten genutzt werden darf und der Schrottankauf nicht darunter fällt.



Quelle: Bayerische Polizei