11.12.2015 – 16:06
Heide / Itzehoe (ots) – Auch am heutigen Tage haben sich bis jetzt keine weiteren konkreten Hinweise ergeben, die zur Aufklärung der Sach- oder Motivlage bzw. zur Ermittlung des Täters führen würden. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat sich am 11.12.2015 in dem Ermittlungsverfahren zum Nachteil der Bewohner der Gebäude Meldorfer Straße entschlossen, für Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters bzw. der Täter oder zur Herbeischaffung von Beweismitteln, die zur Überführung oder Ermittlung des Täters bzw. der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 4000,- Euro auszuloben. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges nach freiem Ermessen der auslobenden Behörde.
Hans-Werner Heise
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