11.12.2015 – 12:06
Cloppenburg/Vechta (ots) – Im Landkreis Vechta kommt es derzeit zu einem deutlich erhöhten Aufkommen von Falschgeld. Insbesondere sind aktuell neben falschen 50-Euro-Scheinen vor allen falsche 20-Euro-Scheine der „alten“ Sorte im Umlauf.
Durch den neuen 20-Euro-Schein wird der „alte Schein“ in Kürze gänzlich verdrängt sein. Es wird vermutet, dass entsprechende Täter bis dahin versuchen, die alten falschen 20-Euro-Scheine loszuwerden. Hierzu nutzen die Täter die vorweihnachtliche Zeit und das dadurch bedingt hohe Kundenaufkommen in den Geschäften, um die Falschgeldscheine unerkannt in den Zahlungsverkehr zu bringen.
Worauf ist also zu achten?
Falsche Scheine sind auf dem ersten Blick selten von Echten zu unterscheiden. Elektronische Prüfgeräte sind in der Regel sehr sicher und helfen deutlich bei der Erkennung von Falschgeld. Zudem schrecken diese Geräte viele Täter ab, da durch die Benutzung der Prüfgeräte das Entdeckungsrisiko erhöht ist.
Sind keine Prüfgeräte vorhanden, helfen ein Paar kleine Tricks am Beispiel des nunmehr alten 20-Euro-Scheines, um zu erkennen, ob es sich um einen falschen Schein handeln könnte. Auf der Vorderseite, diese ist an den Fensterbögen zu erkennen, befindet sich im mittleren oberen Bereich, links neben der Zahl 20, eine senkrecht schraffierte Fläche. Diese ist bei echten Scheinen fühlbar erhoben. Ist dort eine Glatte Fläche vorhanden, kann in der Regel von einer Fälschung ausgegangen werden. Auf der Rückseite, diese ist an den Brückenbögen zu erkennen, befindet sich etwa in der Mitte ein von oben nach unten durchlaufender sogenannter Perlglanzstreifen. Dieser hat einen leicht glitzernden Farbeffekt. Wird der Schein gekippt, wechselt das Farbbild des Streifens von Perlmuttfarben zu der Farbe blau. Ist dieser Kippeffekt nicht erkennbar, kann auch hier von einer Fälschung ausgegangen werden.
Was ist zu tun, wenn ein Schein als falsch festgestellt wird?
Nicht annehmen! Der finanzielle Schaden entsteht dem, der im Besitz des Scheines ist. Wird der Falschgeldschein erst später als solcher erkannt und befindet sich bereits im eigenen Besitz, helfen Sie der Polizei, wenn Sie den Falschgeldschein direkt bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle abgeben. Diesen Schein weiter zur Zahlung einzusetzen, ist strafbar.
Was ist mit dem Täter?
Wichtig für die weiteren Ermittlungen der Polizei sind das Aussehen, Sprache, Hinweise auf Begleitpersonen, Fahrzeuge und Kennzeichen, Fluchtrichtung und sonstiger Begleitumstände. Eine unmittelbare Alarmierung der Polizei ist wichtig (auch über Notruf 110). Wenn möglich, sollte der Täter von der Alarmierung nichts mitbekommen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Pressestelle
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de