BPOLD-H: BPOLD-BBS: Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel SV Werder Bremen II – F.C. Hansa Rostock: Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik sowie Alkoholkonsumverbot

10.12.2015 – 13:07

ein Dokument zum Download

Hannover (ots) – Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel SV Werder Bremen II – F.C. Hansa Rostock: Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen, Pyrotechnik sowie des Konsums von Alkohol in Zügen

Am Sonntag, den 13. Dezember 2015 findet um 14 Uhr in Bremen das Fußballspiel der 3. Liga SV Werder Bremen II – F.C. Hansa Rostock statt. Es wird erwartet, dass zur Unterstützung der Mannschaften zahlreiche Fans nach Bremen reisen werden. Hierzu werden erfahrungsgemäß auch die regelmäßig verkehrenden Zugverbindungen in Richtung Bremen genutzt.

Aus Sicherheitsgründen ist für Bahnreisende die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen und alkoholischen Getränken sowie der Konsum alkoholischer Getränke in Zügen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt am

Sonntag, den 13. Dezember 2015 im Zeitraum von 05:00 bis 23:00 Uhr untersagt.

Der Geltungsbereich umfasst zunächst die Bahnstrecken auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes von

I.	Rostock über Hamburg nach Bremen II.	Rostock über Hamburg, Uelzen nach Bremen III.	Bremen über Hamburg nach Rostock IV.	Bremen über Hamburg, Uelzen nach Rostock V.	Bremen über Uelzen, Hamburg nach Rostock VI.	Bremen über Hamburg, Lübeck, Güstrow nach Rostock 

für die Züge mit folgenden Zugnummern: RE 4302, ME 82007, IC 2023, RE 4304, ME 82011, IC 2217, RE 4306, ME 82015, ME 82107, ERX 83004, ME 82111, ERX 83006

und zurück: IC 2218, IC 2372, ME 82026, RE 4317, ME 82028, RE 21430, RE 13193, S1 (Güstrow-Rostock), IC 2312, IC 2270, IC 2173, IC 2270, RE 2173, RE 2270, ERX 83013, ME 82130, RE 4319, RE 4427, RE 1284, RE 2379, RE 21834, IC 2379, IC 1284

sowie während des Umstieges auf den jeweiligen Bahnsteigen in den entsprechenden Bahnhöfen/ Haltepunkten. Diese Verfügung gilt für alle Personen, die die oben genannten Zugverbindungen nutzen. Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage auch auf weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden. Die Einhaltung des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt werden. Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht.

Die Allgemeinverfügung wird ebenfalls auf der Internetseite der Bundespolizei www.bundespolizei.de veröffentlicht.

Rückfragen bitte an:

Matthias Menge
-Pressesprecher-
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Raaberg 6
24576 Bad Bramstedt

Telefon: 04192 502-1010
Mobil: 0170-55 24 591
E-Mail: presse.badbramstedt@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa