POL-KN: Bereich Bodenseekreis

09.12.2015 – 14:44

Konstanz (ots) – Auffahrunfall

Friedrichshafen

Ca. 1.500 Euro Sachschaden entstand am Dienstagnachmittag, gegen 14.15 Uhr, bei einem Auffahrunfall zwischen zwei Lkw. Ein vor der rot zeigenden Ampel auf der Zeppelinstraße wartender 38-jähriger Lkw-Fahrer vergas beim Warten die Handbremse zu betätigen. Unbemerkt vom Fahrer rollte der Sattelzug nach vorne und stieß gegen das Heck des davor stehenden Sattelanhängers vom Sattelzug eines 38-Jährigen.

Streifunfall

Friedrichshafen

Bei der zu engen Vorbeifahrt an einem an der Hans-Böckler-Straße geparkten Smart entstand am Dienstagmittag, gegen 12.45 Uhr, am Mercedes eines 44-Jährigen ca. 2.000 Euro und am Smart ca. 500 Euro Sachschaden.

Auffahrunfall

Meersburg

Ca. 4.500 Euro Sachschaden entstand bei einem Auffahrunfall am Dienstagabend, gegen 17.15 Uhr, als ein 67-Jähriger an der Anschlussstelle zur B 31 in Richtung Friedrichshafen mit seinem VW auf den Opel vor ihm auffuhr, dessen 47-jährige Fahrerin verkehrsbedingt warten musste.

Versuchter Betrug -bitte Warnmeldung-

Überlingen

Eine noch sehr neue Betrugsmasche scheinen Betrüger am Samstag auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes versucht zu haben, scheiterten aber an ihrem mutmaßlichen Opfer. Der ältere Mann wurde von Trickbetrügern angesprochen und auf Spuren auf ihrem und seinem Auto aufmerksam gemacht. Der Angesprochene konnte die mutmaßlichen Unfallspuren als Kreidespuren identifizieren, die sich abwischen ließen. Mit drohendem Unterton, dass er ja wohl wisse, dass er seinen Führerschein entzogen bekommen werde, wurden 100 Euro Schadenersatz gefordert. Als der angesprochene angebliche Unfallverursacher erklärte, dass er sich sicher sei keinen Unfall verursacht zu haben und die Polizei rufen wollte, entfernten sich die Täter mit einem dunklen Fahrzeug. Neuerdings sollen ältere Fahrer von einem Täter angesprochen werden, weil man sie wohl für leichtere Opfer hält. Alleine oder mit einem als Zeugen auftretenden Mittäter sollen die Angesprochenen eingeschüchtert und zur Übergabe von Bargeld zur Begleichung des angeblich verursachten Unfallschadens genötigt werden. Die Polizei bittet mögliche Opfer kein Geld zu übergeben und die Polizei zu rufen. Da sich die Täter nicht mit der Polizei einlassen wollen und sich schnell entfernen, wenn sie feststellen, dass sie nicht zum Erfolg kommen, wäre für die Polizei das Kennzeichen des benutzten / angeblich beschädigten Fahrzeug von großer Bedeutung.

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Quelle: news aktuell / dpa