09.12.2015 – 11:46
Bremen (ots) –
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Ort: Bremen Zeit: 8. Dezember 2015
Eine neue Vorgehensweise von Betrügern beschäftigt zurzeit nicht nur die Bremer Kriminalpolizei. Auch das Bundeskriminalamt warnt vor dem Betrugsphänomen „CEO-Fraud“. Es sind bereits mehrere Firmen in Bremen betroffenen. Täter verschaffen sich Informationen über das jeweilige Unternehmen und veranlassen Geldtransfers auf ihre Konten.
Beim CEO-Fraud geben sich Kriminelle, nach Sammlung von Informationen jeglicher Art über das ausgeguckte Unternehmen, beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus. Sie veranlassen einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland. Die Täterseite nimmt meistens per Mail Kontakt zur Finanzabteilung einer Firma auf und suggeriert extremen Geheimhaltungsbedarf, da die Geschäftsführung in eine Firmenübernahme oder Ähnlichem involviert wäre. Die Betrüger nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Sie legen ihr Augenmerk besonders auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Geschäftsvorhaben. Dieses entspricht häufig den realen „Gerüchten“ in den Firmen. Leider wurde schon mehrfach tatsächlich Geld auf diese Veranlassung hin ins Ausland überwiesen. Die Schadenssummen gehen in Deutschland bereits in Millionenhöhe.
E-Mail-Adressen sind zum Beispiel von großem Interesse, weil sich daraus Erreichbarkeiten ableiten lassen. Auch Soziale Netzwerke öffnen den Kriminellen quasi Tür und Tor, wenn die Mitarbeiter dort ihre Funktion und Tätigkeit oder sogar persönliche Details preisgeben. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail oder Telefon, wobei E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden.
Auch wenn die Täter leider schon Erfolg mit ihrer Masche hatten, so waren sie in anderen Fällen auch nicht erfolgreich. Die kontaktierten Mitarbeiter waren entsprechend aufmerksam und ließen sich von den professionell vorgehenden Gaunern nicht täuschen.
Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei: Veranlassen Sie keine Geldtransfers aufgrund von E-Mails! Wenden Sie zur Freigabe von Geldern ein Vier-Augen – Prinzips an. Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten VOR der Veranlassung folgenden Schritte durchgeführt werden: – Überprüfen Sie die E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise – Überprüfen Sie die Zahlungsaufforderung durch einen Rückruf beziehungsweise durch eine schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber. – Nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsleitung der vermeintlichen Firma auf.
Achten Sie drauf, wo Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrer Firma etwas veröffentlichen und welche Informationen zu Ihrem Unternehmen öffentlich sind. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens.
Bei Auffälligkeiten wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle oder an den Ermittlungsbereich Cybercrime des Landeskriminalamtes Bremen: cybercrime@polizei.bremen.de
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Kirsten Dambek
Telefon: 0421 / 362 12114
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