08.12.2015 – 15:40
Reutlingen (ots) – Zweimal Totalschaden
Weil er beim Linksabbiegen nicht auf den Gegenverkehr achtete, hat ein 61-Jähriger aus Bad Urach am Dienstagmittag, gegen 12.45 Uhr, auf der B 464 einen Verkehrsunfall verursacht. Der Mann kam aus Richtung der B 27 und wollte mit seinem Audi A3 an der Abbiegespur zur Ausfahrt Sickenhausen nach links abbiegen, wobei er einen entgegenkommenden Renault Kangoo übersah und mit diesem kollidierte. Der Renault wurde anschließend noch gegen die Leitplanke geschleudert. Der Unfallverursacher und der 18-jährige Renaultfahrer aus Pfullingen waren angegurtet und blieben unverletzt. An den beiden Pkw, die nach dem Unfall abgeschleppt werden mussten, entstand Totalschaden in Höhe von insgesamt 10.000 Euro. (ak)
Filderstadt (ES): Betrunkener Mercedeslenker fuhr einfach weiter (Zeugenaufruf)
Einfach weitergefahren ist am frühen Dienstagmorgen ein betrunkener Mercedeslenker zwischen Bernhausen und Neuhausen, obwohl er andere Verkehrsteilnehmer zum Teil erheblich gefährdet hatte. Selbst nach einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug und dem Überfahren einer Verkehrsinsel, ist der Mann einfach weitergefahren. Da die Trunkenheitsfahrt mehrere Verkehrsteilnehmer sowie Passanten mitbekommen haben, stand der Notruf im Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Reutlingen nicht mehr still.
Der 57-Jährige war zunächst mit seiner M-Klasse kurz vor sieben Uhr in der Nürtinger Straße in Bernhausen unterwegs. An der Kreuzung mit der Mühlenstraße erkannte er zu spät, dass die Ampel auf Rot umgesprungen war. Sein Fahrzeug kam nach einem Bremsmanöver erst nach der Haltelinie zum Stehen. Glücklicherweise erkannte eine bislang unbekannte Frau mit einem Kinderwagen die Situation rechtzeitig und blieb stehen. Im weiteren Verlauf bog der Mercedeslenker nach links in die Neuhäuser Straße ab. Dort kam er auf die Gegenfahrspur und kollidierte mit dem VW Passat eines 29-Jährigen. Dieser versuchte vergeblich, durch ein Ausweichmanöver auf den Gehweg, den Zusammenstoß zu verhindern. Unbeirrt setzte der Unfallverursacher seine Fahrt fort und überfuhr etwa 100 Meter weiter eine Verkehrsinsel. Auf dieser wurden zwei Verkehrszeichen beschädigt. Anschließend mussten weitere Verkehrsteilnehmer zwischen Bernhausen und Sielmingen, darunter ein ebenfalls bislang unbekannter Lkw Lenker, zum Teil in den Grünstreifen ausweichen.
Erst auf Höhe eines Zentrallagers kurz vor Neuhausen hielt der Flüchtende an und konnte von Polizeibeamten angetroffen werden. Ein Test ergab bei dem 57-Jährigen einen Wert von über 0,5 Promille. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen und seinen Führerschein abgeben. Der Schaden an den Autos und der Verkehrsinsel beläuft sich auf über 6000 Euro. Das Polizeirevier Filderstadt sucht unter Telefon 0711/7091-3 nach weiteren Geschädigten, insbesondere werden die Frau mit dem Kinderwagen und der Lkw Lenker gebeten, sich zu melden. (ms)
Nürtingen (ES): Zwei Kinder mussten nach Genuss einer Kräutermischung ins Krankenhaus
Nach dem Genuss einer Kräutermischung sind zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren am späten Montagnachmittag in eine Klinik gebracht worden. Die beiden hielten sich kurz nach 17 Uhr zusammen mit zwei Freundinnen an einer Bushaltestelle am ZOB in Nürtingen auf. Nach dem Konsum der Kräutermischung wurde es den Schülerinnen so schlecht, dass sie von Passanten in einem nicht mehr ansprechbaren Zustand entdeckt wurden. Die Erwachsenen reagierten glücklicherweise richtig und verständigten sofort den Rettungsdienst, durch den das Duo gleich in eine Klinik zur ärztlichen Behandlung gebracht wurde. Die 12-Jährige konnte am Abend noch von ihren Eltern abgeholt werden. Die 13-Jährige musste über Nacht stationär unter ärztlicher Aufsicht bleiben. Die Ermittlungen, von wem die Mädchen die Kräutermischung bekommen hatten, dauern an. Die Rauschgiftfahnder der Kriminalpolizeidirektion Esslingen haben die Bearbeitung des Falles übernommen.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor dem Konsum von „Legal Highs“, die als Kräutermischungen, Lufterfrischer oder Badesalze in Form von Kräutern, Pulvern, Tabletten oder Kapseln hauptsächlich über den Versandhandel im Internet angeboten werden. Aufmachung und Vermarktung erwecken einen harmlosen Eindruck, dabei birgt der Konsum nichts als Risiken. Bei kriminaltechnischen Untersuchungen wurden als Wirkstoffe illegale Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende Stoffe festgestellt, wobei die Konsumenten nicht wissen, welchen Wirkstoff sie in welcher Konzentration aufnehmen und was das für Folgen hat. Konsumenten müssen nach der Einnahme oder dem Rauchen häufig intensivmedizinisch behandelt werden. Sie klagen über Übelkeit, Schwindel, Zitteranfälle, Kreislaufversagen, Ohnmacht und psychische Probleme wie Orientierungslosigkeit, Wahnvorstellungen und Psychosen. Bundesweit gab es bereits mehrere Fälle von lebensgefährlichen Intoxikationen, die teilweise Nieren- und Kreislaufversagen oder Muskelzerfall nach sich zogen. Der Konsum von „Legal Highs“ ist daher alles andere als cool, sondern nur gefährlich. Sofern in den Mischungen Stoffe enthalten sind, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, werden aus den „Legal Highs“ schnell „Illegal Highs“ und derjenige, der sie besitzt oder mit ihnen handelt, macht sich strafbar.
Eine Informationsbroschüre zu Risiken und Folgen des Gebrauchs von Suchtmitteln erhalten Sie bei Ihrer Polizeidienststelle. Weitere Informationen sind auch über www.polizei-beratung.de abrufbar. (ms)
Rückfragen bitte an:
Andrea Kopp (ak), Telefon 07121/942-1102
Michael Schaal (ms), Telefon 07121/942-1104
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.stabst.oe@polizei.bwl.de
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