08.12.2015 – 14:34
Altkreis Aurich Kriminalitätsgeschehen (ots) – Am 06.12.2015 kam es in Aurich vor einem Einkaufszentrum zu einem Übergriff auf einen jungen Mann. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger wurde vorläufig festgenommen und am gestrigen Tage dem Haftrichter vor- und in der Folge einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Die Freilassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft ist heute angeordnet worden, da sich derzeit ein dringender Tatverdacht für einen Totschlag (§ 212 Strafgesetzbuch) nicht mehr begründen lässt. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion des Verstorbenen ist dieser an einer Hirnblutung – ausgelöst durch eine zuvor bereits angelegte sehr seltene Gefäßveränderung – verstorben. Insoweit kann auch der in § 227 Strafgesetzbuch (Körperverletzung mit Todesfolge) vorausgesetzte Ursachenzusammenhang zwischen der Körperverletzung und dem Tod des 25-jährigen nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis nicht hergestellt werden. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Dr. Paulke Oberstaatsanwältin
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