BPOLI DD: Arbeitgeber bezahlt Geldstrafe – Angestellter bleibt auf freiem Fuß

07.12.2015 – 13:32

Dresden (ots) – Bereits am Freitag wurde bei der Kontrolle des internationalen Reisezuges EC 174, von Prag nach Dresden verkehrend, ein 33-jähriger Mann aus Tschechien durch Bundespolizisten verhaftet.

Dieser hatte im Jahr 2014 gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, woraufhin ihn die Staatsanwaltschaft Hof mittels eines Vollstreckungshaftbefehls gesucht hatte.

Bei einem Haftbefehl zur Strafvollstreckung besteht die Möglichkeit die Haftstrafe durch Zahlung einer gerichtlich festgelegten Geldstrafe abzuwenden. Im konkreten Fall bestand die Möglichkeit einer 20-tägigen Gefängnisstrafe durch Zahlung von 1.085,15 EUR zu entgehen.

Er selbst war vor Ort nicht in der Lage die geforderte Summe aufzubringen. Glück für den 33-Jährigen war, dass sein telefonisch unterrichteter Arbeitgeber die geforderte Geldstrafe beglich und er somit die Wache der Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden als freier Mann verlassen konnte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch / Patrick Seiler
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa