POL-FL: A7/Handewitt – Ein Viertel der Fahrzeuge bei Schwerlastkontrolle beanstandet

04.12.2015 – 12:30

Handewitt (ots) – Bei einer Schwerlast- und Gefahrgutkontrolle am Donnerstagmorgen wurden 53 Lastkraftwagen kontrolliert, etwa ein Viertel wurde beanstandet, vier davon durften ihren Weg nicht fortsetzen und mussten nachbessern.

Polizeibeamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Nord kontrollierten am Donnerstag für vier Stunden 53 LKW auf dem Parkplatz Altholzkrug. Dabei fiel den Beamten zunächst ein Transporter eines Paketdienstes auf, der gefährliche Güter an Bord hatte. Diese waren nicht gesichert. Das Fahrzeug durfte so lange nicht weiterfahren, bis das zuständige Unternehmen Gurte oder Ähnliches für die Ladungssicherung besorgte. Für den Verstoß hat sowohl die Firma, als auch der Fahrer mit einem Bußgeld im dreistelligen Bereich zu rechnen.

Ein bulgarischer Gefahrguttransporter musste ebenfalls stehen bleiben, weil die erforderliche Schutzausrüstung (z.B. Taschenlampe, Schaufel, Augenspühlflüssigkeit) fehlte und die nicht geschützten Feuerlöscher in einem schlechten Zustand waren. Auch hierbei erwartet die Firma und den Fahrer ein vierstelliges Bußgeld.

Einen Transport mit Sylvesterknallern und Raketen schauten sich die speziell ausgebildeten Beamten besonders an. Hierbei kam auch die mobile Röntgenanlage des Zolls zum Einsatz. Mit dem Transport war alles in Ordnung, so dass der Fahrer seinen Weg nach Dänemark fortsetzen konnte.

Nicht weiterfahren durfte jedoch ein weiterer Sattelzug, bei dem der Kontrollbeamte zunächst lediglich einschätzte, dass dieser zu hoch ist. Er sollte Recht behalten, denn eine Messung ergab 4,10m. Da hierfür die erforderliche Ausnahmegenehmigung nicht vorlag, durfte der Fahrer seinen Weg nicht fortsetzen. Es wurde ein Verfahren mit dem Ziel eingeleitet, den kompletten Frachterlös für diese Fahrt einzubehalten.

Im Rahmen der Kontrolle wurden auch die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer überprüft, wobei fünf Verstöße festgestellt wurden. Alle Fahrer konnten ihren Weg fortsetzen. Einen Sattelzug mussten sich die Polizeibeamten genauer anschauen, weil das Aufzeichnungsgerät nicht korrekt eingestellt war und eine Fachwerkstatt aufgesucht werden musste. In diesem Fall hat nur der verantwortliche Halter mit einer Strafe zu rechnen.

Zusätzlich zu den Überprüfungen im Schwerlast- und Gefahrgutbereich wurde auf Höhe des Anhaltepostens der Polizei ein ziviler Videowagen eingesetzt, der das eingerichtete Überholverbot und das Tempolimit von 60 km/h überwachte. Von den Polizeibeamten wurden insgesamt 10 Fahrzeuge angehalten. Die Fahrer wurden noch vor Ort mit ihrem Fehlverhalten konfrontiert und teilweise kostenpflichtig verwarnt.

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Quelle: news aktuell / dpa