04.12.2015 – 13:08
Schwerin (ots) – Zur Berichterstattung der letzten Tage über die durchgeführten und noch geplanten Abschiebemaßnahmen der Hansestadt Rostock erklärt Innenminister Lorenz Caffier:
„In den vergangenen Monaten waren wir und auch die Hansestadt Rostock in besonderem Maße damit beschäftigt, für die große Zahl der ankommenden Flüchtlinge in unserem Land ein Dach über dem Kopf zu schaffen und die Versorgung sicherzustellen. Hierbei hat die Hansestadt Rostock beispielhaft gezeigt, was Verwaltung im Stande ist zu leisten. Mit derart großen Flüchtlings- und Wanderungsbewegungen wie in den letzten Monaten, war das vereinte Deutschland noch nie konfrontiert. Wir haben hier keine Erfahrungen, auf die wir zurückgreifen können.“
„Allen Beteiligten ist bewusst, dass die ganze Thematik zudem sehr komplex und zugleich hochemotional ist. Das war schon immer eine schwierige Kombination. Aber unsere Rechtsordnung setzt uns dennoch einen Rahmen, in dem sich unsere Sicherheits- und Verwaltungsorgane bewegen müssen. Und ich erwarte als Innenminister, dass dieser Rahmen voll ausgenutzt wird.“
„Mittlerweile haben wieder nun wieder geordnete und vor allem eingespielte Verfahren. Die Abläufe funktionieren und der tägliche weiterhin große Zulauf wird effizient organisiert. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern die schnellsten Asylverfahren und das beste Flüchtlingsmanagement aller Bundesländer. Und dazu gehört selbstverständlich auch ein effektives Rückführungsmanagement. Ziel dabei ist, zunächst eine möglichst hohe Zahl von abgelehnten Bewerbern zur freiwilligen Ausreise zu bewegen. Wer aber nicht freiwillig ausreist, muss künftig mit schnellerer Abschiebung rechnen. Ich sehe es als meine Pflicht als Innenminister an, dafür Sorge zu tragen, dass notfalls mit konsequenten Ordnungsmaßnahmen das Recht auch durchgesetzt wird. Im Übrigen ist eine Abschiebung niemals „unangekündigt“. Sie ist erwartbar – nur der Zeitpunkt nicht immer vorhersehbar. Ergeht nämlich durch das BAMF ein Bescheid über die Ablehnung des Asylantrags und damit die Aufforderung zur Ausreise, bleibt dem Betroffenen immer genügend Zeit, um Deutschland zu verlassen. Hält er diese Frist nicht ein, sind die Ausländerbehörden der Kommunen angehalten, zum Mittel der Abschiebung zu greifen. Der Zeitpunkt mag überraschend sein, aber nicht die Maßnahme selbst.“
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