POL-HH: 151202-4. 92-Jährigen bestohlen – Festnahme

02.12.2015 – 11:37

Hamburg (ots) – Tatzeit: 01.12.2015, 12:45 Uhr Tatort: Hamburg-Marmstorf, Ernst-Bergeest-Weg

Couragierte Zeugen haben die Festnahme von zwei 47 und 55 Jahre alten mutmaßlichen Trickdieben ermöglicht. Das Landeskriminalamt für die Region Harburg (LKA 182) hat die Ermittlungen übernommen und die beiden Tatverdächtigen dem Haftrichter zugeführt.

Ein 29-jähriger Hamburger wurde im Einkaufszentrum Marmstorf aufmerksam, als er den 92-Jährigen rufen hörte „Er hat mir Geld weggenommen!“. Der Zeuge beobachtete, wie ein Mann den 92-Jährigen umarmte und dabei „Papa, ist gut!“ sagte. Der 29-Jährige fand dieses Verhalten merkwürdig und fragte den Senior, ob sich beide kennen würden. Das wurde von dem Bestohlenen verneint. Daraufhin forderte er den mutmaßlichen Dieb auf, stehen zu bleiben und kündigte an, die Polizei zu rufen. Der Verdächtige lief dann plötzlich in Richtung Ernst-Bergeest-Weg davon, der Zeuge verfolgte ihn zu einem Opel Astra. An dem Fahrzeug stand ein zweiter Mann, der sofort einstieg und das Fahrzeug startete. Dabei fuhr der Fahrer dem 29-Jährigen über den Fuß und verletzte ihn leicht. Ein weiterer Zeuge (61) konnte nur durch einen Sprung zur Seite eine Verletzung vermeiden.

Ein bürgernaher Beamter des Polizeikommissariates 46 wurde durch mehrere Hilferufe auf den Vorfall aufmerksam und eilte den Zeugen zur Hilfe. Er konnte das Fahrzeug am Wegfahren hindern und mit Unterstützung weiterer Polizeibeamter die beiden mutmaßlichen Täter vorläufig festnehmen. Das Fahrzeug wurde als Tatmittel sichergestellt.

Die Ermittlungen des LKA 182 ergaben, dass der 55-Jährige sein Opfer unter einem Vorwand dazu brachte, sein Portemonnaie aus der Tasche zu holen. Dann lenkte er den 92-Jährigen mit einem Stadtplan ab und entwendete mehrere Scheine aus der Geldbörse. Als der Senior den Diebstahl bemerkte und laut um Hilfe rief, gab er das Geld zurück und flüchtete beim Eingreifen des Zeugen.

Die beiden Tatverdächtigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einem Haftrichter zugeführt. Sie werden sich in einem Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls, Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten müssen.

Veh.

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Quelle: news aktuell / dpa